Veröffentlicht von:

BID Inkasso für 1&1 bzw. IONOS etc.? Tipps!

  • 3 Minuten Lesezeit

Der BID bzw. Bayerische Inkasso Dienst sorgt seit geraumer Zeit mit Forderungen für 1&1 bzw. IONOS für manchen Unmut. Mitunter geht es auch um GMX ProMail, GMX TopMail o.ä.

Einige Empfänger solcher Inkasso-Schreiben berichten, dass sie niemals einen entsprechenden Vertrag mit 1&1 bzw. der IONOS SE geschlossen haben.

Auf Zurückweisungen der Forderung reagiert der BID mitunter nicht im Sinne der Empfänger dieser Forderungs-Schreiben.

BID muss Vertrag mit 1&1 bzw. IONOS nachweisen

In dem Inkasso-Schreiben des BID heißt es bisweilen: „Nutzen Sie diese Chance!!!“

Möchte man diese „Chance“ des BID nicht nutzen, wird eine „Einmeldung an SCHUFA, CRIF Bürgel und ggf. weitere Wirtschaftsauskunfteien“ in Aussicht gestellt.

Das ist grundsätzlich auch möglich und legitim. Allerdings nur dann, wenn die Forderung berechtigt ist. Und für die Berechtigung der Forderung ist der BID nachweisbelastet. Kann der BID oder 1&1 / IONOS nicht einmal eine Kundennummer, Vertragsdaten oder dergleichen vorweisen, steht die Berechtigung der Forderung arg in Zweifel.

Ist die Forderung aber berechtigt, sollten Sie jedenfalls die Hauptforderung (und die berechtigten Inkassogebühren) an den BID zahlen, sonst handeln Sie sich nur weitere Kosten ein. Insoweit wichtig: Auch wenn manch Internet-Rezension etwas anderes vermitteln mag, ist der BID grundsätzlich ein seriöses Inkassounternehmen mit ordnungsgemäßer Registrierung. 

Weist der BID den Vertrag mit 1&1 bzw. IONOS nicht nach, muss nicht gezahlt werden

Leider scheint der BID aber auch in eindeutig unberechtigten Konstellationen mitunter nicht locker zu lassen. Häufig widersprechen die Empfänger solcher Inkasso-Schreiben aber auch nicht hinreichend deutlich oder wählen unzureichende „Abwehrmaßnahmen“. Dann ist davon auszugehen, dass man auf lange Zeit mit weiteren Inkasso-Schreiben bedacht wird. In letzter Konsequenz flattern ggf. gerichtliche Mahnbescheide in den Briefkasten.

Unter diesem Druck zahlen nicht wenige angebliche Schuldner an den BID. Dafür besteht bei eindeutig fehlender Berechtigung der Forderung aber kein (Rechts-)Grund. 

Ist der Druck subjektiv so groß, hat man aber definitiv zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit 1&1 bzw. IONOS geschlossen, ist die Investition etwa in eine anwaltliche Hilfe regelmäßig der zweckmäßigere und deutlich kostengünstigere Schritt.

Natürlich ist man zunächst versucht, das Thema eigenständig und schnell zu lösen. Da liegt der Anruf beim BID nahe. Ausweislich diverser Berichte führt dies meist zu nichts. Außer hochkochenden Emotionen.

Wichtig: Inkasso-Forderung des BID nicht unberücksichtigt lassen!

Auch wenn die Inkasso-Forderung definitiv unberechtigt ist, sollte man sich mit der Forderung auseinandersetzen bzw. den BID auf die fehlende Berechtigung hinweisen. Lässt man die Inkasso-Schreiben des BID völlig unberücksichtigt, drohen überaus bittere rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Und die kann man ab einem gewissen Zeitpunkt kaum noch rückgängig machen. Selbst dann nicht, wenn man die fehlende Berechtigung der Forderung nachweist.

BID-Inkasso Forderung für 1&1 bzw. IONOS unberechtigt? Melden Sie sich gerne bei mir!

Es gibt sehr wahrscheinlich keine Berechtigung für die Forderung? Sie werden aber einfach nicht in Ruhe gelassen? Oder Sie benötigen sonstigen Rat?

Schreiben Sie mir hierzu einfach und unverbindlich über das nachfolgende Kontaktformular oder per E-Mail an info@nocon-recht-digital.de, wenn Sie Hilfe in Sachen BID Inkasso oder einem sonstigen Inkassobüro benötigen.

Evtl. würden die anwaltlichen Kosten auch (weitgehend) übernommen. Dies dann, wenn:

  1. eine Rechtsschutzversicherung greift. Fragen Sie bitte vorab bei Ihrer Versicherung zwecks Übernahme der Anwaltskosten an (beachten Sie auch eine etwaig anfallende Selbstbeteiligung).
  2. ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht. 

RA Robin Nocon, Recht. Digital.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robin Nocon

Beiträge zum Thema