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Kaufverträge für Autos: Tipps zum rechtlich sicheren Kauf und Verkauf

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Kaufverträge für Autos: Tipps zum rechtlich sicheren Kauf und Verkauf

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Autokauf: Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer

Durch einen Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 433 Abs. 1.  

Der Verkäufer muss dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen. Der Käufer ist demgegenüber verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Das Leasing hingegen zählt wegen der Dominanz der mietvertraglichen Komponente nicht als Kauf. 

Kfz-Kaufverträge sind Verbrauchsgüterkäufe 

Wenn nicht beide Parteien Unternehmer oder beide Privatpersonen sind, finden die Regeln des Verbrauchgüterkaufs gemäß den §§ 474 BGB ff. Anwendung. Dies gilt auch für einen Kaufvertrag eines Kfz, meistens der Pkw-Kaufvertrag. 

Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware (§ 241a Absatz 1 BGB) kauft. Wird ein Neuwagen in einem Autohaus gekauft, unterschreibt der Käufer in der Regel eine verbindliche Bestellung. Der Händler ist danach angehalten, innerhalb einer bestimmten Frist dem Käufer anzuzeigen, ob er das Angebot annimmt. 

Fernabsatzverträge beim Autokauf 

Wenn ein Verkäufer eine Plattform beziehungsweise einen Online-Marktplatz unterhält, ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein Fernabsatzbetriebssystem vorliegt. Der Bundesgerichtshof sieht als Kriterium nicht die persönliche, sondern die Ausrichtung auf eine elektronische oder telefonische Kontaktaufnahme. Dies gilt auch, wenn die Abwicklung persönlich vor Ort erfolgt. Der Bundesgerichtshof stellt hierzu fest, dass der Käufer nicht weniger schutzwürdig ist, wenn im Anschluss an den Vertragsschluss ein persönlicher Kontakt bei der Ausführung der Dienstleistung oder der Übergabe der Ware erfolgt ist (BGH, Urteil vom 07.07.2016 und Urteil vom 12.01.2017 – I ZR 198/15). 

Paketvertrag bei digitalen Produkten im Fahrzeug 

In den §§ 327 ff. BGB wurden seit 01.01.2022 neue Regelungen für Verbraucherverträge über digitale Produkte erlassen. Wird neben der Bereitstellung digitaler Produkte auch eine Bereitstellung anderer Dienstleistungen und Sachen bei Fahrzeugen gekauft, die ihre Funktion ohne die digitalen Produkte erfüllen können, liegt ein Paketvertrag vor (§ 327a Abs. 1 S. 1 BGB).

Was tun, wenn nach dem Autokauf ein Mangel festgestellt wird?

Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist ein Rücktritt wegen eines Mangels des Fahrzeugs bereits dann möglich, wenn sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt (§ 475d BGB). Dieser darf jedoch keine Bagatelle sein. 

Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist grundsätzlich nach der objektiv zu bestimmenden Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts abzugrenzen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere das Verhalten der Parteien bei Vertragsschluss (Bundesgerichtshof (BGH) 27.11.2017 – VIII ZR 271/16). Objektive Anforderung ist beispielsweise die Lieferung eines anderen Fahrzeugs, einer sogenannten Aliud-Lieferung (§ 434 Abs. 5 BGB) oder einer Minderlieferung (§ 434 Abs. 2 S. 2 BGB), wenn etwa die Ausstattung nicht vollständig ist. 

Der Mangelbegriff wurde in § 434 BGB neu definiert. Während nach alter Rechtslage nur die subjektiven Umstände entscheidend waren, kommt es jetzt auf die subjektiven und objektiven Anforderungen einschließlich der Montageanforderungen an. 

Die vereinbarte Beschaffenheit richtet sich nach § 434 Abs. 3 Nr. 2 BGB nach Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität und sonstigen Merkmalen der Sache, für die die Parteien Anforderungen vereinbart haben. Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von bestimmten Vorschriften abweicht, kann sich der Unternehmer nicht berufen (§ 476 Abs. 1 BGB). § 477 BGB ist über den Wortlaut richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass dem Käufer die dort geregelte Vermutungswirkung auch dahingehend zugutekommt, dass der binnen sechs Monaten nach Gefahrübergang zutage getretene mangelhafte Zustand zumindest im Ansatz schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat (Europäischer Gerichtshof, EuGH, Urteil vom 04.06.2015 -– C-497/13). 

Mängel bei Gebrauchtwagen 

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.12.2022 (Az.: VIII ZR 298/21) zu Mängeln beim Gebrauchtwagenkauf Stellung bezogen. Das Berufungsgericht hätte nach Feststellung des BGH das Vorbringen des Klägers zu etwaigen Folgeschäden des Software-Updates und zu einem merkantilen Minderwert infolge der Betroffenheit des Fahrzeugs vom sogenannten Abgasskandal nicht pauschal und ohne nähere Begründung als „ins Blaue hinein vorgetragen“ und als unschlüssig zurückweisen dürfen. Ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs ist nach dem Beschluss des BGH bereits dann schlüssig und erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen. 

Die Annahme von Willkür in diesem Sinne ist nach dem Bundesgerichtshof zurückhaltend anzunehmen. In der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt sein (BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 – IX ZR 283/99). 

Mängel bei Auto-Kaufvertrag unter Privatpersonen 

Unter Privatpersonen kommt es gerade bei älteren Fahrzeugen öfters zu rechtlichen Streitigkeiten. Fahrzeuge werden häufig unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Die Sachmängelhaftung kann durch Privatpersonen rechtlich ausgeschlossen werden. Liegt jedoch eine Garantiezusage des Verkäufers vor oder hat er den Mangel arglistig verschwiegen, haftet er dem Käufer für den eingetretenen Schaden. Handelt es sich um verborgene Mängel, wird von einem Privatverkäufer nicht gefordert, dass er das Fahrzeug vor Verkauf auf Mängel untersucht. Eine unabhängige Gebrauchtwagenuntersuchung ist jedoch ebenso empfehlenswert wie ein schriftlicher Kaufvertrag.  

Als Mitglied eines Automobilclubs, wie z. B. des ADAC, kann der Käufer das Auto vor Kauf auf versteckte Mängel untersuchen lassen. Wenn das Fahrzeug vorab nicht auf den Käufer umgemeldet wurde und auch kein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde, können haftungsrechtliche Probleme auf den Verkäufer zukommen. Hat der Käufer das Fahrzeug etwa an einen Dritten übergeben und verursacht dieser einen Schaden, so können Haftungs- und Bergungskosten oder Reinigungskosten der Unfallstelle beim bisherigen Halter geltend gemacht werden. Rechtlich wird vom Zustandsstörer gesprochen, der herangezogen werden kann, wenn der Verursacher – der Handlungsstörer – nicht zu ermitteln ist.  

Daher ist ein schriftliches Übergabeprotokoll dringend zu empfehlen, aus dem hervorgeht, wann der Gefahrübergang stattgefunden hat. Die Schäden sind dann durch den Übernehmenden zu tragen, wenn der Dritte nicht zu ermitteln ist.  

Finanzierung durch Inzahlungnahme und Ratenkauf

Inzahlungnahme des Kfz 

Oft wird eine Inzahlungnahme vereinbart, bei der der Käufer einen Teil des Kaufpreises durch Überlassung eines anderen Fahrzeugs begleichen kann. Rechtlich liegt dann eine Leistung an Erfüllungs statt gemäß § 364 Abs. 1 BGB vor.  

Ratenkauf von Kfz

Bei einem Ratenkauf wird regelmäßig vereinbart, dass der Käufer die Sache unter Eigentumsvorbehalt erwirbt. Der Käufer wird mit Zahlung der letzten Rate Eigentümer. 

Eine bestimmte Form ist nicht vorgesehen. Ein Kaufvertrag muss demnach nicht schriftlich geschlossen werden, sondern kann auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Vorlagen für Kaufverträge von Gebrauchtwagen werden von vielen Verbänden und Organisationen, wie z. B. dem ADAC oder dem TÜV Nord, angeboten. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Studio Romantic

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