Bitcoin-Ertragskonto: Nuri/Solaris SE: Ansprüche prüfen! Anwaltsinfo

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Kunden des sog. "Bitcoin-Ertragskontos", das von der Berliner Nuri GmbH beworben und vermittelt wurde, sehen sich mit hohen Schäden konfrontiert nach der Insolvenz von Celsius Network und der Nuri GmbH selbst.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin vertreten bereits diverse Anleger(-innen) des sog. Bitcoin-Ertragskontos und hatten bereits erste Klagen gegen die Solaris SE (als Rechtsnachfolgerin der Solaris Bank AG) vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Denn Nuri hatte in den "Sonderbedingungen" zum Bitcoin-Ertragskonto selber darauf hingewiesen, dass Nuri bei der Vermittlung des Bitcoin-Ertragskontos ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der solarisBank als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne von § 2 Abs. 10 KWG tätig sein soll.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben bereits erste Klagen für Kunden des Bitcoin-Ertragskontos eingereicht, für einen ersten von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB vertretenen Anleger, der daher wegen seiner erheblichen Verluste gegen die Solaris SE geklagt hatte, findet bereits im Dezember 2023 ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin statt.

Kunden des sog. Bitcoin-Ertragskontos haben nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mehrere recht gute Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche:

1. Kunden des Bitcoin-Ertragskontos teilen teilweise mit, dass sie gar nicht wussten und nicht darüber informiert worden sein sollen, dass ihre Bitcoin nicht bei der Nuri GmbH liegen, sondern an das (inzwischen insolvente) US-Unternehmen Celsius Network transferiert werden.

2. Kunden teilen teilweise mit, sie teilweise mit einem Ertrag von ca. 3 % jährlich geworben worden sein sollen, und sie von einer sicheren Anlage ausgegangen sind.

3. Teilweise teilen Kunden mit, dass sie von einer Einlagensicherung ausgegangen sind und es ihnen auch so dargestellt worden sein soll, dass eine Einlagensicherung beim Bitcoin-Ertragskonto bestehen sollte.

4. Auch die "Kick-back"-Rechtsprechung des BGH bietet nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten gute Chancen, sofern der Kunde nicht über aufklärungspflichtige Rückvergütungen "hinter seinem Rücken" aufgeklärt worden sein sollte.   

5. Es stellt sich die Frage, ob die Plausibilität der Anlage beim Bitcoin-Ertragskonto ordnungsgemäß von der Nuri GmbH geprüft wurde.

Anleger haben somit nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mehrere Ansatzpunkte, um zu prüfen, ob ihnen Schadensersatzansprüche in dem Fall gegen die Solaris SE zustehen.

Eine möglicherweise im Einzelfall zum Jahresende 2023 drohende Verjährung sollte immer beachtet werden.

Rechtsschutzversicherte Anleger können prüfen, ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein Vorgehen übernimmt, erste Rechtsschutzversicherungen haben Kostenschutz erteilt, Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger.

Anleger des Bitcoin-Ertragskontos können gerne ihre Schadensersatz-Ansprüche prüfen und sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 20  Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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