BKartA: Meta legt Pläne zur neuen Kontoübersicht vor

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Seit 2019 streitet das Bundeskartellamt (BKartA) mit dem Internetkonzern Meta über kartell- und datenschutzrechtliche Fragestellungen. Nun lenkt Meta ein plant und eine neue Kontoübersicht, die es Nutzern und Nutzerinnen ermöglichen soll, weitestgehend selbst zu entscheiden, ob sie Meta-Diens­te unterschiedlicher Plattformen iso­liert nut­zen oder diese mit­ein­an­der ver­knüp­fen wol­len.

Jahrelanger Streit über Mitbestimmungsrechte von Nutzerinnen und Nutzern 

Das BKartA hatte es dem Internetkonzern Meta, zu dem u.a. Facebook, Instagram und Whatsapp gehören, 2019 untersagt, Daten ohne Einwilligung seiner Nutzerinnen und Nutzer aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Dagegen ging Meta vor. Mit dem Streit beschäftigt sich mittlerweile auch der Europäische Gerichtshof, dem 2021 diverse Fragen zur Entscheidung vorgelegt wurden. Es soll geklärt werden, wie bestimmte Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszulegen sind und ob das BKartA im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch DSGVO-Normen auslegen darf. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof wird noch in diesem Jahr erwartet. Das Verfahren in Deutschland ist bis zur Klärung ausgesetzt und wird erst im Anschluss weitergeführt.

BKartA und Meta verhandeln weiter 

Während die deutschen Gerichte noch auf eine Klärung der Vorfragen durch den Europäischen Gerichtshof warten, haben das BKartA und Meta weiter über eine neue Ausgestaltung für Nutzerinnen und Nutzer verhandelt. Nun legt der Konzern eine deutlich überarbeitete Kontoübersicht vor, die es Nutzerinnen und Nutzern erstmals ermöglichen könnte, selbst darüber zu entscheiden, ob sie ihre Konten bei verschiedenen Meta-Diensten (beispielsweise bei Facebook und Instagram) miteinander verbinden wollen – mit der Folge, dass Meta auch die über Konten hinweg verknüpften Daten für die Bildung von Werbeprofilen und das Ausspielen personalisierter Werbung verwenden könne.

Zwar sind viele Details noch unklar. Das BKartA zeigt sich mit dem Vorstoß von Meta dennoch zufrieden. Teilweise sei noch fraglich, wie Nutzerinnen und Nutzer über bestimmte Anwendungen von Meta möglichst zutreffend und neutral informiert werden können. Außerdem sei noch fraglich, inwieweit kontenübergreifende Datenverarbeitungen ausnahmsweise auch ohne Einwilligung rechtmäßig sein können (etwa für Sicherheitszwecke). Zwar sieht das BKartA in jedem Fall noch Optimierungspotential, im Bereich der geplanten Kontenübersicht werde aber ein weitgehend freier und informierter Entscheidungsprozess ermöglicht, so das Fazit des BKartA.

Weitere Informationen zum Kartellrecht finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/compliance-kartellrecht.html



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