Blitzer: Punkte & Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Anwalt erklärt

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Wenn Sie zu schnell fahren und geblitzt werden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Es folgt ein Bußgeldbescheid. 

Zu schnell gefahren: Diese Strafen drohen beim Blitzer

Als Strafe wird in aller Regel eine Geldbuße verhängt und in bestimmten Fällen zusätzlich auch ein Fahrverbot (1 - 3 Monate) und Punkte. Ich erläutere Ihnen als Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht, mit welchen Konsequenzen Sie nach Blitzern rechnen müssen. 

Ab wann drohen Punkte?

Punkte  ("Punkte in Flensburg") werden normalerweise ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h kassiert. Nach dem neuen Punktesystem droht bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis!

Die Punkte werden im sog. FAER, d.h. im Fahreignungsregister eingetragen. Dabei handelt es sich um das ehemalige Verkehrszentralregister. Wer durch sein Verhalten die allgemeine Verkehrssicherheit beeinträchtigt hat und dafür einen Punkt bekommen hat, erhält ein Punktekonto im FAER in Flensburg.

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot droht normalerweise ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Wurden innerhalb der letzten 12 Monate mehrere Verstöße begangen, kann schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot verhängt werden.

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten?

Hier heißt es: Schnell handeln

Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen. Wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Strafrecht & Verkehrsstrafrecht in München. Wir beraten Sie gern. Unser Team: Kfz-Meister & Anwälte. 

Kann man ein Fahrverbot vermeiden?

In manchen Fällen ja. 

Falscher Bußgeldbescheid

Einige Bußgeldbescheide sind falsch. 

  • Trunkenheit im Verkehr: Falsche Bestimmung des Promille-Werts 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung & Blitzer: Fehler bei der Einstellung oder beim Bedienen des Geräts
  • Rotlichtverstoß: Falsche Bestimmung der Rotlichtzeit

Durch Akteneinsicht können wir für Sie Ihren Fall genau prüfen und Fehler im Bescheid finden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern in unserer Kanzlei in München, per Telefon oder Videochat. 

Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln

Durch die Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsstrafrecht kann ein Fahrverbot manchmal in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Die Geldbuße ist in solchen Fällen höher als im ursprünglichen Bescheid. 

Wir beraten Sie gern über Ihre Chancen bei der Umgehung des Fahrverbots. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in München. Wir beraten auch per Videochat. 

Härtefall

In bestimmten Härtefällen können wir das Gericht davon überzeugen, dass Ihr Fahrverbot in eine (höhere) Geldbuße umgewandelt wird. Ein Härtefall kann z.B. vorliegen, wenn Ihre berufliche Existenz durch das Fahrverbot gefährdet ist. Lassen Sie sich von uns beraten. 

Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Was ist der Unterschied?

Lesen Sie hierzu: Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Anwalt erklärt Unterschied

Noch Fragen?

Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf in unserer Kanzlei in München.

Unser Team: Kfz-Meister & Anwälte


HAIDER Rechtsanwälte

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