BLK Investing – Warnung der FINMA

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Über die Onlineplattform blkeu.com sollen verschiedenste Handelsmöglichkeiten gegeben sein, wie etwa in Differenzkontrakten (Contracts for Differences – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes, oder auch Forex-Geschäfte oder ein Handel in Kryptowährungen.

Auf der Internetseite wird beschrieben, dass BLK Investing eine der größten Marken für CFD-Trading sei und man bei BLK Investing hart daran arbeite, sicherzustellen, dass die Kunden die besten Handels- und Anlageentscheidungen treffen.

Auch wird darauf verwiesen, dass wenn man sich für BLK Investing entscheiden würde, man mit einem globalen Broker handeln würde und man Tag und Nacht daran arbeiten würde, eine Handelsumgebung zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die es jedem ermöglicht, auf die Märkte zuzugreifen - vom Anfänger bis zum Profi.

Aber Warnung der FINMA

Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat allerdings die BLK Investing auf ihre Warnliste gesetzt.

Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.

Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Auch keine Erlaubnis der BaFin 

Wer in Deutschland Anlagen in Differenzkontrakten, Forex-Geschäfte oder ein Handel in Kryptowährungen anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine derartige Genehmigung haben die Betreiber von BLK Investing, soweit uns bekannt, nicht.

Denn es handelt sich um Wertpapierdienstleistungen gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), die erlaubnispflichtig sind.

Anleger sollten sehr vorsichtig sein, wenn Anlagen angeboten werden und dafür aber keine Erlaubnis von Finanzmarktaufsichtsbehörden bestehen.

Auch ist auf der Webseite blkeu.com kein Impressum vorhanden, aus dem sich die Betreibergesellschaft und deren verantwortliche Personen entnehmen lassen würden.

Auch warnen neben der BaFin seit einiger Zeit auch Polizeibehörden und auch das Bundeskriminalamt Anleger, sehr vorsichtig bei Anlagen über Onlinehandelsplattformen zu sein, um nicht betrügerisch geschädigt zu werden.

Rechte für Anleger 

Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen gegenüber deutschen Anlegern begründet für einen Investor auch einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG.

Sollten Sie Kapital bei BLK Investing für Anlagen eingezahlt haben und Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten haben, kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die Anleger unterstützt, eingezahltes Kapital wieder zu erhalten. Wir können auch bei der Beweissicherung helfen.

Handel Sie rasch, wenn Sie Schwierigkeiten feststellen, insbesondere etwa, wenn Ihnen Guthaben nicht ausbezahlt werden. Bewahren Sie Kontoauszüge über Überweisungen auf und notieren Sie sich Gesprächspartner und Gesprächsinhalte.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 04.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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