Smartbit Boost– Warnhinweis der BaFin

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Anlegern wird dargestellt, dass über die Onlinehandelsplattform smartbit-boost.org ein Handel in Kryptowährungen möglich sein soll.

Auf der Website wird geschildert, dass sich digitale Währungen als erstklassige Vermögenswerte für kurze Anlagehorizonte und Volatilitätsmanöver erweisen würden.

Auch soll man in den Nervenkitzel des Krypto-Investierens mit Smartbit Boost eintauchen, bei dem die Lernkurve in eine aufregende Reise verwandelt würde und die qualifizierten Handelsfunktionen der Plattform eine Dosis Spannung in sein Handelsabenteuer bringen würden.

Achtung wegen Warnung der BaFin

Anleger sollten schon deshalb vorsichtig sein, weil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Anlagen über smartbit-boost.org und smartbit-boost.trade warnt. Laut Behörde würden nämlich ohne ihre Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbracht.

Notwendigkeit einer Genehmigung der BaFin für Smartbit Boost

Wenn Anlegern in Deutschland über Smartbit Boost ein Handel in Kryptowährungen, wie z. B. Bitcoin, ermöglicht wird, handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Dafür muss der Anbieter aber eine Erlaubnis der BaFin haben, die nicht gegeben ist.

Weitere Warnsignale

Auf der Homepage ist auch kein den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entsprechendes Impressum vorhanden. Für einen Investor nicht erkennbar, wer die Betreibergesellschaft von Smartbit Boost ist. Auch Angaben zu verantwortlichen Personen fehlen.

Möglichkeiten für Anleger von Smartbit Boost

Wenn ein Handel in Kryptowährungen in Deutschland als Wertpapierdienstleistung ohne Erlaubnis der BaFin erbracht wird, kann für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG möglich sein.

Auch andere Ansprüche kommen in Betracht, z. B. wenn trotz angeblicher Gewinne keine Auszahlungen seitens der Plattform erfolgen

Wenn Sie Kapital bei Smartbit Boost investiert haben, steht Ihnen die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gerne zur Seite und berät und unterstützt Sie.

Wir prüfen Schadensersatzansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 01.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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