BMW Abgasskandal: Zwei neue OLG Urteile

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Im März 2018 durchsuchte die Staatsanwaltschaft München die BMW-Zentrale. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veranlasste darauf hin einen Rückruf der Modelle BMW 750 3,0 Diesel Euro 6 und M 550 3,0 Diesel Euro 6. Damit begann der BMW Diesel- Abgasskandal. Inzwischen gibt es zwei sehr erfreuliche Urteile durch Oberlandesgerichte, nach denen BMW Fahrern durchaus gute Aussichten auf Schadenersatz gegen die Bayrischen Motorenwerke bescheinigt werden kann.

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein aus Juni 2021, Az. 1 U 94/20

Das OLG hebt ein Urteil zugunsten von BMW auf und verweist das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Lübeck zurück. Nach Ansicht der Richter des Oberlandesgerichts sind die Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch ohne Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) so deutlich, dass ein Sachverständiger nun klären muss, wie es zu den erheblichen Abweichungen der Schadstoffwerte innerhalb und außerhalb des Prüfstandes kommt. Der Kläger ist Halter eines BMW X1 mit einem Diesel-Motor N47 und der Abgasnorm Euro 5.

Oberlandesgeicht Köln vom 28.05.2021

Der 19. Senat stellte mit Urteil vom 28. Mai 2021, AZ 19 U 134/21 fest, dass die Beteiligung von BMW am Abgasskandal ausreichend vorgetragen worden ist. Das Gericht hob damit eine Klageabweisung des Landgerichts Köln auf. Dieses muss nun neu verhandeln und ggf. Beweis erheben. Der Kläger ist Halter eines BMW M550d X-Drive der Euronorm 6. Im Februar 2018 kam es von BMW und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu einem Rückruf. Die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators werde nicht häufig genug ausgelöst und ein Software-Update sollte Abhilfe schaffen.

Urteil LG Düsseldorf vom 31.12.2020, Az 7 O 67/19

Das Landgericht Düsseldorf hat den Hersteller aufgrund der Manipulationen an ihren Fahrzeugen verurteilt. Die Richter kamen zu der Entscheidung, dass der Autokonzern den Kläger „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt“ hat. Die Bayerischen Motorenwerke haben im Modell X1 in ihren Dieselfahrzeugen das sog. Thermofenster eingebaut.

Der Kläger war Halter eines BMW X1 mit der Euro-5-Norm und erhielt Schadenersatz gegen Rückgabe des BMW.

Urteil des LG Duisburg vom 9.06.2020, Az. 1 O 334/20

Das Landgericht Duisburg verurteilte am 09.06.2020 die BMW AG zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gebrauchten BWM 116d. BMW muss dabei das Fahrzeug zurücknehmen, welches nach Ansicht des Gerichts eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut hat. Gleichzeitig muss BMW dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurückzahlen. Das Urteil war zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht rechtskräftig.


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Was können Besitzer von Dieselfahrzeugen nun tun?

Was bedeuten nun diese Urteile für Sie als BMW-Diesel-Fahrer? Können Sie ebenso wie enttäuschte VW-Kunden gegen BMW auf Schadensersatz klagen? Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rechte im BMW Abgasskandal und deren Durchsetzbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt.

Schadensersatz gegen BMW im Abgasskandal

Die Aussichten auf Schadensersatz stehen nach den Urteilen der zwei Oberlandesgerichte nicht schlecht. Denn offensichtlich ist es BMW bislang nicht gelungen ausreichend den Vorwurf des Einbaus einer oder mehrerer unzulässiger Abgasabschalteinritungen zu widerlegen.

Momentan beruft sich der Hersteller noch auf einen Irrtum. Der jüngste Rückruf durch das KBA wegen Manipulation durch betrügerische Software baut jetzt jedoch immer mehr Druck auf BMW zu Gunsten der Verbraucher auf. Die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen und die Chancen auf einen Sieg vor Gericht oder einen außergerichtlichen Vergleich sind durch diese Urteile jedenfalls enorm gestiegen.

BMW Abgasskandal betroffene Modelle?

Bei den betroffenen BMW Fahrzeugmodellen, kommt es drauf an, welcher Motor verbaut ist. Wir gehen im Moment davon aus, dass der Motor N47 und der Nachfolger B47 betroffen sind.

Diese wurden u.a. in den BMW Modellen verbaut:

  • 1er
  • Mini Cooper D, und SD, auch als Mini Clubman und Mini Countryman
  • 3er
  • 4er
  • 5er
  • X1, X3, X4, und X5

Vom Rückruf 2018 betroffene Modelle:

  • M550d xDrive (Touring und Limousine) von 2012 bis 2017
  • 750d xDrive von 2012 bis 2015
  • 750Ld xDrive von 2012 bis 2015

Noch ist nicht sicher, ob es bei dem Rückruf der 5er und der 7er-Reihe bleibt oder weitere dazu kommen. Zu den auffälligen Modellen zählen die folgenden Diesel Modelle:

  • x3 xDrive20d
  • 318 d Touring (Euro 6)
  • 320 d (Euro 5)
  • 320 d GT xDrive (Euro 6)
  • 520 d Touring (Euro 6)
  • 530 d (Euro 6)
  • X5 xDrive 25d (Euro 6)

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Justus Rechtsanwälte im Diesel-Abgasskandal

Foto(s): Knud Steffan

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