BodenWert Immobilien AG: Anleger bangen um ihr Investment

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Immobilien sind für viele Anleger eine interessante Investition, doch nicht jeder Anleger möchte gleich eine ganze Immobilie erwerben. Über die Finanzierung von Immobilienprojekten können Anleger auch ohne eigenen Erwerb am Immobilienmarkt teilnehmen. Diese Möglichkeit bietet die BodenWert Immobilien AG. Weil die Rückzahlung im Juni ausblieb, bangen Anleger jetzt um ihr Investment.

Hohes Zinsversprechen kippt?

Die BodenWert Immobilien AG bietet Immobilienanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) an. Hierbei wirbt sie mit einem festen Zinssatz von mindestens 7,5 Prozent. Mit Schreiben vom 30. Juni 2023 informierte die BodenWert Immobilien AG jetzt über wirtschaftliche Probleme der KALO Holding GmbH, die wiederum 60 Prozent der Anteile der BodenWert Immobilien AG hält. Aufgrund dieser Probleme könne der für Ende Juni terminierten Rückzahlung der Darlehen nicht nachgekommen werden. Die Gesellschaften wollen die Rückzahlung um ein Jahr stunden und die Anleihebedingungen entsprechend anpassen.

Totalverlust droht

Ohne Stundung und Anpassung der Anleihebedingungen stünden die Anleger vor einer möglichen Insolvenz der KALO GmbH und dem damit einhergehenden Totalverlust. Denn bei den Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um sog. qualifizierte Nachrangdarlehen. Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsvereinbarung haben den Nachteil, dass sie im Insolvenzverfahren nachrangig berücksichtigt werden und Anleger dadurch auch ganz ausfallen können. 

Mögliche Verletzung von Aufklärungspflichten

Über diese Risiken musste vor Abschluss der Anlage besonders belehrt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte bereits am 12. Dezember 2019 fest, dass eine Klausel nur dann dem Transparenzgebot genügt, wenn aus ihr die Rangtiefe, die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, deren Dauer und die Erstreckung auf die Zinsen klar und unmissverständlich hervorgehen (Aktenzeichen: XI ZR 77/19). Kommt es hier zu Versäumnissen, können Schadensersatzansprüche gegeben sein. Das Landgericht München I hatte die BodenWert Immobilien AG bereits 2020 wegen irreführender Werbung verurteilt (Aktenzeichen: 3 HK O 18253/18). 

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern

Die beunruhigenden Entwicklungen bei der BodenWert AG zeigen, dass eine weitere Anlage mit Nachrangdarlehen strauchelt. Wenn auch Sie in eine solche Anlageform investiert sind und sich um Ihr Geld sorgen, lassen Sie jetzt Ihre Verträge prüfen. Die Anwälte der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen betroffenen Anlegern. Sie erreichen uns:

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

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