BREXIT 2021 – Produktkennzeichnung Produktsicherheitsgesetz

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I. CE-Kennzeichnung

Die  CE-Kennzeichnung von Produkten behält in Großbritannien nach erfolgtem BREXIT zunächst noch ihre Gültigkeit. Hersteller können die CE-Kennzeichnung für ihre Produkte jedenfalls bis zum 31.12.2021 weiter verwenden, wenn sie diese auf dem britischen Markt absetzen wollen.

Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben für Produkte, die unter den Geltungsbereich einer oder mehrerer in der EU  geltenden CE-Harmonisierungsrichtlinien fallen, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.

II. UKCA-Kennzeichnung

Die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) ist eine neue britische Produktkennzeichnung, die für bestimmte Waren zu verwenden ist, die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden. Sie gilt für die meisten Waren, für die nach EU-Vorschriften bislang eine CE-Kennzeichnung erforderlich war.

Es ist zu beachten, dass eine solche UKCA-Kennzeichnung sonst in der EU sowie in Nordirland keine Geltung beansprucht. In Nordirland wird eine gesonderte UK-Kennzeichnung (NI) erforderlich sein. 

Seit dem 1. Januar 2021 bleiben die grundlegenden technischen Anforderungen, die Hersteller erfüllen müssen, sowie die Konformitätsbewertungsverfahren, mit denen die Konformität nachgewiesen werden kann, jedoch weitgehend dieselben wie bislang. 

Grundsätzlich gilt für die Wareneinfuhr nach Großbritannien, dass Hersteller seit dem 01.01.2021 die UKCA-Kennzeichnung bzw. alternativ dazu bis zum 31.12.2021 die CE-Kennzeichnung verwenden können. Es gibt allerdings einige wenige Produkttypen, die nur mit der neuen UKCA-Kennzeichnung  ab dem 1. Januar 2021 in Großbritannien in Verkehr gebracht werden dürfen.

III. Handlungsempfehlungen und Hinweise 

Es wird schon jetzt vor dem Stichtag zum 31.12.2021 empfohlen, die Anforderungen und Verfahren der UKCA-Kennzeichnung für die eigenen Produkte zu ermitteln, die betrieblichen Abläufe sowie die vorhandene Produktdokumentation darauf auszurichten und die Ausweisung der zum Export nach Großbritannien bestimmten Produkte mit der UKCA-Kennzeichnung umzustellen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass  darüber hinaus abweichende Regelungen für einzelne bestimmte Produkte zu beachten sind:

  • Produkte, die unter nationale Vorschriften fallen und nicht unter die Harmonisierungsrichtlinien,
  • Spezielle Waren z. B. Bauprodukte, medizinische Geräte sowie und Produkte, für die ein Ökodesign und eine Energieeffizienzkennzeichnung erforderlich ist.

 

Quelle: CE-Newsletter Ausgabe 226


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