Broker Group AG

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Von der Broker Group AG mit Adresse in der Schweiz wurde Anlegern, insbesondere auch Anlegern aus Deutschland, Tages- und Festgeldanalgen und Anlagen in Aktien angeboten.

Bezüglich der Tages- und Festgeldanlagen wurde mit Renditen, die höher als marktüblich sind, geworben. Den Anlegern wurden auch eine 100 %-ige Sicherheit versprochen bzw. auch eine Absicherung über einen Einlagensicherungsfonds. Es wurde dargestellt, dass es sich um nachhaltige Investments mit Wachstumspotential handelt.

Parallelen zwischen der Broker Group AG und der Meridian Interstate?

Zwischen dem Angebot der Broker Group AG und den von einer Firma Meridian Interstate angebotenen Anlagen bestehen auffällige Ähnlichkeiten, so dass ein Zusammenhang zu vermuten ist.

Gegen die Verantwortlichen der Meridian Interstate sind auch strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

Auch bei Broker Group AG Betrug?

Die Firma Broker Group AG ist auch seit einigen Monaten nicht mehr erreichbar. Es muss befürchtet werden, dass Anleger auch im Hinblick auf angebliche Anlagen in Tages- und Festgelder sowie Aktien seitens Verantwortlicher der Broker Group AG betrogen worden sind.

Optionen für Anleger der Broker Group AG

Anleger, die bei der Broker Group AG Kapital investiert haben, das sie nicht zurückerhalten, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt wenden, welche Möglichkeiten es für sie gibt, eingezahlte Gelder wieder zurückzuerhalten.

Wenn Anlegern in Deutschland Tagesgeld oder Festgeldanlagen angeboten werden, dann handelt es sich nach unserer Ansicht um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetzes (KWG).

Wenn ein Anbieter, auch mit Sitz in der Schweiz, Einlagengeschäfte betreibt und derartige Anlagen Kunden in Deutschland anbietet, benötigt er dafür nach unserer Meinung eine vorherige Erlaubnis der BaFin.

Über eine derartige Erlaubnis verfügt aber die Broker Group AG, soweit uns bekannt, nicht.

Wenn von der Broker Group AG Einlagengeschäfte betrieben werden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchsetzen lassen.

Denn im Fall eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Soweit Aktienanlagen angeboten werden, ohne dass ein entsprechender von der BaFin genehmigter Prospekt vorliegt, können sich Ansprüche für einen Anleger ergeben.

Auch weitere Ansprüche wegen unerlaubter Handlung sind denkbar.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der Broker Group AG Kapital zur Verfügung gestellt haben.

 Stand: 19.01.2021


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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