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Bürgschaft: Kostenfreies Muster für Gläubiger und Bürgen

  • 3 Minuten Lesezeit
Bürgschaft: Kostenfreies Muster für Gläubiger und Bürgen

Experten-Autorin dieses Themas

In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster einer Bürgschaft zur Verfügung. Diese Bürgschaftserklärung können Sie als Vorlage verwenden und individuell anpassen. Wenn Sie sich noch einmal inhaltlich mit dem Thema Bürgschaft beschäftigen möchten, um unter anderem Formalien, Folgen und Nichtigkeitsgründe einer Bürgschaft nachzulesen, empfehle ich Ihnen vor der Verwendung des folgenden Musters zunächst den Ratgeber Bürgschaft zu lesen.

Wichtig zu wissen, ist, dass viele Bürgschaftsformen existieren, das heißt, die Bürgschaft in verschiedenen Varianten gestaltet werden kann. Das Gesetz geht beispielsweise gemäß der Einrede der Vorausklage grundsätzlich davon aus, dass der Bürge an den Gläubiger erst leisten muss, wenn der Gläubiger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung erfolglos versucht hat, sein Geld beim Schuldner ein zutreiben.

In der Praxis hat sich daher die sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft etabliert, in der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Dem Gläubiger bietet dies mehr Sicherheit, sodass Gläubiger diese Bürgschaft in der Regel auch einfordern. In diesem Formular soll daher dieser – wohl mittlerweile – Regelfall dargestellt werden.

Muster einer Bürgschaft: PDF-Vorlage zum Selbstausfüllen

Nutzen Sie das kostenlose Muster-PDF einer Bürgschaft von anwalt.de.

Musterstadt, TT.MM.JJJJ


Selbstschuldnerische Bürgschaft


Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , geb. am TT.MM.JJJJ, wohnhaft . . . . . . . . . .

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

– nachfolgend Bürge genannt –


u n d

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , geb. am TT.MM.JJJJ, wohnhaft . . . . . . . . . .

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

– nachfolgend Bürgschaftsgläubiger genannt –


treffen folgende Vereinbarung:

  • Der Bürge übernimmt zur Sicherung der Ansprüche, die dem Bürgschaftsgläubiger

aus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

gegen den Schuldner, Frau/Herr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , geb. am

TT.MM.JJJJ, zustehen, die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Der Bürge kann nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden.

Die Hauptschuld ergibt sich aus dem in der Anlage 1 beigefügten Vertrag.

  • Die Sicherung ist unbefristet. Sie besteht bis zur vollständigen Erfüllung der o. g. Ansprüche des Bürgschaftsgläubigers gegen den Schuldner aus dem Hauptvertrag.
  • Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage, § 771 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
  • Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit, § 770 BGB.
  • Der Bürge haftet bis zu einem Betrag von höchstens XX,XX EUR.
  • Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dieser Bürgschaft ist: . . . . . . . . . . . . . . .
  • Es wurden keine mündlichen Absprachen getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bürgschaft im Übrigen unberührt. § 139 BGB gilt nicht.


Musterort, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift Bürge                                                               Unterschrift Bürgschaftsgläubiger

Hinweise zum Bürgschaft-Muster

Zur selbstschuldnerischen Bürgschaft 

Damit die Bürgschaft gültig ist, muss die Bürgschaftserklärung unbedingt schriftlich erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen, § 766 BGB.

Zur Sicherung der Ansprüche, die dem Bürgschaftsgläubiger zustehen

An dieser Stelle muss die Rechtsbeziehung zwischen dem Bürgschaftsgläubiger und dem Schuldner beschrieben werden. Das kann beispielsweise ein Mietvertrag, Kaufvertrag oder ein Darlehensvertrag sein.

Zum in der Anlage beigefügten Vertrag 

Bestenfalls wird die Hauptverbindlichkeit – das heißt zwischen Bürgschaftsgläubiger und seinem Schuldner –  an die Bürgschaftserklärung angehängt, um Missverständnisse zu vermeiden.

Zum Verzicht auf die Einrede der Vorausklage

Hiermit wird ausgeschlossen, dass der Bürgschaftsgläubiger zunächst einen erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuch bei seinem Schuldner unternommen haben muss, um den Bürgen in Anspruch nehmen zu können. Wird dieser Satz gestrichen, kann der Bürge direkt in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss auch die Überschrift dahingehend angepasst werden, dass es lediglich „Bürgschaft“ heißt.

Zum Höchstbetrag der Haftung 

Die Bürgschaft kann limitiert werden. Dieser Punkt ist kein Muss – es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, ob die Vereinbarung eines Höchstbetrags notwendig ist.

Zum Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Bürgschaft

Es kann ein Gerichtsstand vereinbart werden. Das ergibt Sinn, wenn Bürgschaftsgläubiger und Bürge nicht nah beieinander wohnen.

Disclaimer

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Wirksamkeit und Aktualität des Musters übernommen. Die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko.

Das Muster ist individuell auf die Form der Bürgschaft anzupassen. Bei Fragen und Unsicherheiten sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Vornehmlich wenn eine besondere Form der Bürgschaft vereinbart werden soll, müssen Anpassungen erfolgen.

Foto(s): ©Adobe Stock/rh2010

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