Bundestag: Wegfall der Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger!

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Freizügigkeitsberechtigte Personen (Unionsbürger) benötigen ab sofort keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr. Der bisher geltende § 5 Abs.1 Freizügigkeitsgesetz wurde komplett abgeschafft und es gelten nur noch die gängigen Meldepflichten.

Allerdings müssen Familienangehörige von Unionsbürgern weiterhin eine Aufenthaltskarte beantragen  

Die Änderung beruht auf das am 21.Januar 2013 verkündete "Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften".

Ulrich Hekler  

- Rechtsanwalt-

- Fachanwalt für Verwaltungsrecht-



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