Bundesverfassungsgericht hat entschieden - Vor der Abschiebung eines Ausländers, sind zwingend aktuelle Lebensbedingungen im Zielland zu prüfen.

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Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 09.02.2021 - Az.: 2 BvQ8/21 entschieden, dass bei einer Abschiebungsentscheidung aktuelle gesundheitliche und wirtschaftliche Bedingungen im Zielland berücksichtigt werden müssen.

Behörden und Gerichte seien dazu verpflichtet, zu prüfen, ob der Ausländer im Zielland überhaupt überleben kann. Hierfür müsse man sich laufend über die aktuellen Entwicklungen im Zielland unterrichten sowie auf die von dem Ausländer hierzu vorgetragenen relevanten Gesichtspunkte eingehen.

In dem oben zitierten Beschluss klagte ein drogenabhängiger und unter Betreuung stehender Ausländer mit afghanischer Staatsangehörigkeit, dessen Asylantrag abgelehnt wurde und die Abschiebung angeordnet wurde. 

Das BVerfG stellte daraufhin fest, dass bei der Abschiebungsentscheidung nicht untersucht worden sei, ob der drogensüchtige Mann unter den derzeitigen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedingungen in Afghanistan überhaupt in der Lage ist, sein Existenzminimum, insbesondere angesichts der Corona Pandemie, zu erarbeiten. Zugleich sei auch nicht geprüft worden, ob der Ausländer auf ein familiäres Netzwerk zurückgreifen kann. Das Gericht erklärte den gegen den Ausländer ergangenen Ablehnungsbescheid aus diesen Gründen für rechtswidrig und gab daher seinem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen seine bevorstehende Abschiebung statt.

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