Cannabis Legalisierung und der neue § 13 a FeV: Fahrerlaubnis Entziehung / MPU aufheben - Führerschein Amnestie

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Die Legalisierung von Cannabis und der Führerschein: Über § 13 a FeV kann die Entziehung der Fahrerlaubnis zeitnah verhindert und die Anordnung einer MPU / eines ärztlichen Gutachtens aufgehoben werden. Kam es schon zur Entziehung der Fahrerlaubnis, kann diese oft ohne MPU Anordnung oder ein ärztliches Gutachten wieder erlangt werden nach neuer Rechtslage. 

Der neue § 13 a FeV bedeutet für viele Betroffene, die wegen THC am Steuer aktuell Probleme mit der Führerscheinstelle haben (Anordnung von MPU / ärztlichen Gutachten) oder hatten (Fahrerlaubnis ist schon entzogen) eine Amnestie Regelung.

Laufende Eignungsverfahren wegen Cannabis im Straßenverkehr können so innerhalb kurzer Zeit zur Einstellung gebracht werden. Liegt die Entziehung der Fahrerlaubnis schon vor, so kriegen Sie die Fahrerlaubnis in der Regel ohne vorherige Anordnung einer Cannabis MPU zurück.

Unter welchen Voraussetzungen fallen Sie unter die Führerschein Amnestie Regelung?

Folgendes sollte für Sie zutreffen:

Sie sind mit Cannabis / THC beim Führen eines KFZ einmalig erwischt worden.

Wenn Sie mehrfach im beim Führen eines KFZ mit  mindestens 1,0 ng / ml THC erwischt worden sind, greift § 13 a FeV für Sie in der Regel nicht.

Der THC COOH Wert lag im normalen Bereich (unter 150 ng/ml THC COOH - bei Werten darüber rechne ich auch nach neuer Rechtslage mit Problemen).

Der Führerscheinstelle sind sonst keine Erkenntnisse bekannt, dass Ihr Cannabis Konsum jetzt oder früher aus dem Ruder gelaufen ist. Es liegen keine objektive Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis vor. 

In welchen Fällen greift die Führerschein Amnestie Regelung?

Fallkonstellation 1:

Laufendes Eignungsverfahren - eine MPU oder ein ärztliches Gutachten wurde angeordnet, den Führerschein haben Sie noch:

Sie sind einmalig mit THC am Steuer aufgefallen. Die Führerscheinstelle hat sich gemeldet und hat will, dass Sie eine MPU (Trennungsvermögen) oder ein ärztliches Gutachten (Konsummusteranalyse) innerhalb einer bestimmten Frist vorlegen.

Hier wird sich die Anordnung des Gutachtens in den meisten Fällen aufheben lassen. Das Eignungsverfahren wird dann zeitnah eingestellt und Sie behalten den Führerschein. 

Ist die Vorlagefrist für das Gutachten schon abgelaufen und die Behörde droht die Entziehung der Fahrerlaubnis an (etwa weil Sie ein negatives Gutachten nicht fristgemäß vorgelegt haben), gilt das gleiche. 

Fallkonstellation 2:

Die Fahrerlaubnis wurde bereits entzogen, es wurde Widerspruch gegen die Entziehung eingelegt oder die Widerspruchsfrist (1 Monat) läuft noch:

Sie sind einmalig mit THC am Steuer aufgefallen. Es wurde eine MPU oder ein ärztliches angeordnet - dieses haben Sie nicht vorgelegt. Die Fahrerlaubnis wurde dann entzogen und es wurde Widerspruch gegen die Entziehung eingelegt (Widerspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen) oder die einmonatige Widerspruchsfrist läuft noch. 

Hier gilt: Die Fahrerlaubnisbehörde hat die neue Rechtslage (§ 13 a FeV) zu berücksichtigen und die Entziehung im Widerspruchsverfahren rückgängig zu machen. Sie kriegen dann den Führerschein zurück - ohne vorher die Neuerteilung beantragen zu müssen. 

Für laufende oder von der Frist noch möglich Klagen (Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis) vor dem Verwaltungericht gilt: Diese werden sich wegen der neuen Rechtslage regelmäßig positiv für Sie regeln lassen.

Fallkonstellation 3:

Die Fahrerlaubnis wurde in der Vergangenheit entzogen, es laufen keine Verfahren mehr deswegen:

Sie sind früher einmalig mit THC am Steuer aufgefallen. Die Fahrerlaubnis wurde dann  entweder direkt entzogen (in den Fällen vor April 2019) oder es wurde ein Gutachten angeordnet (ärztliches Gutachten oder MPU), welches Sie nicht abgegeben haben und die Fahrerlaubnis wurde dann entzogen.  

Es läuft gegen die Entziehung keine Klage / Eilrechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht und kein Widerspruchsverfahren mehr (oder der Widerspruch wurde negativ beschieden).

Im Neuerteilungsverfahren darf die Behörde dann nach § 13 a FeV keine neue Begutachtung (MPU / ärztliches Gutachten mehr anordnen. Sie erhalten die Fahrerlaubnis ohne Cannabis MPU zurück.

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Wenn Sie also unter Wirkung von THC / Cannabis am Steuer Probleme mit der Führerscheinstelle haben oder hatten, die Fahrerlaubnis akut bedroht oder schon weg ist:

Es bestehen nach neuer Rechtslage regelmäßig sehr gute Chancen, den Führerschein zu retten oder eben bald wieder zu kriegen. Und zwar ohne MPU / Abstinenznachweise / Therapien und ohne sich vor irgendwelchen MPU Gutachtern rechtfertigen zu  müssen. Jedenfalls dann, wenn Sie nur einmalig aufgefallen sind. 

WICHTIGER HINWEIS FÜR BETROFFENE:

Da mich gerade sehr viele Anfragen erreichen bzgl. § 13 a FeV und Führerschein /  MPU, möchte ich Sie bitten, mir Ihre Fragen per Mail zu stellen. 

Wenn ich nicht zeitnah geantwortet habe, versuchen Sie es in ein paar Tagen nochmal bitte. Ich habe es dann einfach nicht geschafft - ich  bitte deshalb ausdrücklich um Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sie  haben Fragen zu Ihrem Fall?

Wenn Sie Betroffener sind, schildern Sie mir gerne Ihren Sachverhalt und stellen mir Ihre Fragen per Mail: 

kontakt@strafverteidiger-schueller.de

Sie können auch das Kontaktformular auf Anwalt.de nutzen.

Ich muss von Ihnen wissen:

THC und THC COOH Wert?

War es Ihre erste Auffälligkeit im Straßenverkehr? 

Fahrerlaubnis bereits entzogen oder laufendes MPU Verfahren? 

Sie können mir gerne die Entziehung der Fahrerlaunis / Anordnung der MPU per Mail mitschicken. Bitte zusammengefasst in eine PDF (www.pdf24.org). 

Ich helfe Ihnen gerne, dass Sie den Führerschein retten oder bald wieder haben.

Vielen Dank.


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