Cannabis Social Clubs: Rechtliche Tipps zur Gründung einer Anbauvereinigung

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Deutschland schlägt ein neues Kapitel in der Cannabis-Gesetzgebung auf. Durch das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (kurz CanG) dürfen Erwachsene seit dem 01.04.2024 bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenkonsum anbauen. Darüber hinaus ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Anbau in Anbauvereinigungen und Genossenschaften erlaubt. Doch wie gründet man eine solche Vereinigung und wie erhält man die erforderliche Genehmigung zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis?

Eingetragener Verein oder Genossenschaft?

Bevor die Anbauvereinigung durch Genehmigung der zuständigen Behörde ihre Arbeit aufnehmen kann, muss zunächst zivilrechtlich eine juristische Person in Form eines eingetragenen Vereins oder einer Genossenschaft gegründet werden.

Eingetragene Vereine sind einfach zu gründen und bieten flexible Organisationsstrukturen. Anfangs sind nur zwei, später mindestens sieben Mitglieder notwendig, um den Verein zu gründen. Es bedarf einer Satzung sowie einer Eintragung in das Vereinsregister. Ein Verein kann den Status der Gemeinnützigkeit erhalten, was steuerliche Vorteile und die Möglichkeit der Spendenakquise bietet.

Genossenschaften hingegen bieten eine alternative Organisationsform, bei der die Haftung der Mitglieder auf ihre Einlagen beschränkt ist. Allerdings ist die Gründung einer Genossenschaft oft komplexer und erfordert mehr formale Schritte als bei einem Verein.

Die Wahl zwischen einem eingetragenen Verein und einer Genossenschaft hängt von den spezifischen Zielen, Bedürfnissen und Umständen der Beteiligten ab. Letztendlich müssen die potenziellen Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden, um die optimale Organisationsform für die jeweiligen Ziele zu bestimmen

Wie wird aus dem Verein eine Anbauvereinigung?

Um innerhalb des Vereins oder der Genossenschaft gemeinschaftlich Cannabis anbauen zu können und dieses zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergeben zu können bedarf es einer behördlichen Erlaubnis. Hierzu muss ein Antrag inklusive umfassender Nachweise und Anlagen bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Diese erteilt dann die Erlaubnis, wenn die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung unbeschränkt geschäftsfähig sind und die erforderliche Zuverlässigkeit im Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) besitzen.

Insbesondere bei der Prüfung der Zuverlässigkeit sollte anwaltliche Beratung eingeholt werden, bevor die falsche Person als vertretungsberechtigte Person eingesetzt wird. Die Anbauvereinigung muss zudem sicherstellen, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial innerhalb ihres befriedeten Besitztums ausreichend gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, geschützt ist.

Die Anbauvereinigung muss abschließend gewährleisten, dass sie die sonstigen Vorgaben dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für Anbauvereinigungen einhält. Die zuständige Behörde sollte dann innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller notwendigen Angaben und Nachweise über den Antrag auf Erlaubnis entscheiden.

Anwaltliche Beratung ist sinnvoll

Egal in welchem Entscheidungsstadium Sie sich befinden – eine anwaltliche Beratung wird immer sinnvoll sein. Im Stadium der Gründung wird es wichtig sein, schnell und unkompliziert die formalen Voraussetzungen für die Gründung eines Vereins oder einer Genossenschaft zu erfüllen. Die richtige Rechtsform sollte auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein.

Im Stadium der Antragsstellung wird es essentiell sein, die für eine Genehmigung notwendigen umfangreichen Nachweise und Angaben von § 11 Abs.4 CanG liefern zu können. Ist die Erlaubnis erst einmal erteilt, trifft die Anbauvereinigung unzählige Pflichten, die dauerhaft erfüllt werden müssen. Sowohl bei der Beratung über die Pflichten, als auch der Dokumentation ist eine Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes vorteilhaft. Bei Verstößen gegen das CanG droht ein Bußgeld- oder sogar Strafverfahren. In diesem Stadium ist eine anwaltliche Vertretung unerlässlich.


Von Buttlar Rechtsanwälte unterstützt und berät Sie in jedem Abschnitt mit erfahrenen Anwählten im Zivil-und Verwaltungsrecht. Schildern Sie Ihr Anliegen im Kontaktformular und erhalten Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch.


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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte

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