Cannabis-Wirtschaft: Rechts-Anforderungen! Anwaltsinfo!

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Der Markt für (medizinisches) Cannabis entwickelt sich immer mehr zum neuen Wirtschaftszweig, jedoch mit hohen regulatorischen und rechtlichen Voraussetzungen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB interessierte Unternehmen hinweist.

Nachdem bereits medizinisches Cannabis, also Cannabis als Medizin (nicht Cannabis für den Freizeitbereich), im Jahr 2017 in Deutschland freigegeben wurde, scheint nun auch sogar eine Legalisierung von Cannabis für den Freizeitbereich nicht mehr ausgeschlossen, denn Medienberichten vom gestrigen Tage zufolge (z.B. RP online vom 19.11.2021) sollen die Ampel-Parteien nun sogar in Erwägung ziehen, den Verkauf von Cannabis auch zu Genusszwecken zu legalisieren und den Verkauf- unter hohen Auflagen- in lizensierten Geschäften zuzulassen.

Schon Unternehmen, die im Bereich med. Cannabis tätig sein wollen, müssen immer die hohen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen, wie z.B. des AMG (Arzneimittelgesetz), BtMG (Betäubungsmittelgesetz), aber auch weitere rechtliche Anforderungen erfüllen wie z.B. AMWHV und AMHandelsV genauso wie GMP (Good Manufacturing Practice), Good Storage Practice (GSP), Good Distribution Practice (GDP).

Sofern es sogar zu einer Legalisierung für den Freizeitbereich kommen sollte, ist mit hohen Anforderungen an die Erlaubniserteilung zu rechnen, worauf schon der Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG) aus dem Jahr 2018 hindeutet, denn Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es nicht nur, Volljährigen einen rechtmäßigen Zugang zu Cannabis als Genussmittel zu ermöglichen, sondern zugleich soll das Gesetz laut Gesetzentwurf, § 1, auch dem Jugend- und Verbraucherschutz sowie der Suchtprävention dienen, was sehr zu befürworten ist. Gemäß § 3 Abs. 10 des Gesetzesentwurfs soll "Cannabishandel" dabei Cannabisfachgeschäfte, Cannabisgroßhandel sowie Unternehmen, die Cannabis einführen, ausführen, transportieren und verarbeiten, umfassen.

Weiter soll laut Gesetzesentwurf (§ 11) Cannabis nur von Cannabisfachgeschäften an Verbraucher verkauft werden dürfen, sowie gemäß § 14 des Gesetzentwurfs sind auch geeignete Sicherungsmaßnahmen, z.B. durch zertifizierte Wertschutzschränke, zu treffen.  

In § 17 des Gesetzentwurfs wird klar gestellt, dass der gewerbliche Umgang mit Cannabis der Genehmigung bedürfen soll, und weitere Anforderungen z.B. zur räumlichen Entfernung zu Einrichtungen für Kinder (§ 21), Betrieb von Cannabisfachgeschäften (§ 22) oder auch zur Suchtprävention, Sozialkonzept und "verantwortungsvollem Verkaufen" gemacht (§ 23).

Das Thema Cannabis scheint in Deutschland seit der Legalisierung für den medizinischen Bereich im Jahr 2017 immer mehr im Mainstream anzukommen und selbst eine Legalisierung für den Freizeitbereich scheint inzwischen nicht mehr ausgeschlossen zu sein, die nächsten Wochen und Monate werden für weitere Klarheit sorgen.

Für progressive Unternehmen, die in diesem "neuen Markt" tätig werden wollen- ergeben sich hier bereits geschäftliche Möglichkeiten im Bereich medizinisches Cannabis und könnten sich in Zukunft sogar weitere geschäftliche Möglichkeiten im Bereich legales Cannabis ergeben, wobei jedoch die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen hoch sein werden, was im Sinne des Jugend- und Verbraucherschutzes zu begrüßen ist. 

Unternehmen, die in dem Bereich medizinisches Cannabis/Cannabis tätig sind oder tätig werden wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Wirtschaftsrecht tätig sind  und seit dem Jahr 2017 auch bereits Unternehmen beraten, die im Bereich medizinisches Cannabis tätig sind. 



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