Cannabis/CBD-Import-Lizenz: Rechtliche Regularien für Start-ups! Anwälte informieren!

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Medienberichten der letzten Wochen zufolge (z.B. www.deutsche-startups.de) boomt der Markt für medizinisches Cannabis in Deutschland und mehr und mehr start-ups drängen in diesen Bereich, wobei sich der Markt für medizinisches Cannabis in Deutschland nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg auch in Zukunft weiter mit hohen Wachstumsraten entwickeln dürfte.

Schätzungen zufolge könnte es in einigen Jahren bereits über 1 Mio. medizinische-Cannabis-Patienten in Deutschland geben, einer Marktstudie der Marketingberatung Kaske zufolge mit dem Titel "Cannabis: Marktanalyse 2019" könnte der Umsatz mit Medizinalcannabis sogar auf über 13 Milliarden Euro anwachsen (siehe www.pharma-relations.de vom 04.03.2020).

Einigen bekannten Start-up-Unternehmen ist es inzwischen sogar gelungen, Millionenbeträge für die Finanzierung von Importunternehmen, die medizinisches Cannabis/CBD importieren wollen, einzusammeln und es ist davon auszugehen, dass weitere Start-ups in diesen lukrativen Markt drängen werden.

Auch immer mehr Länder genehmigen den Anbau und Import von medizinischem Cannabis, nicht nur z.B. Kanada, sondern z. B. vor einigen Wochen der Libanon, der als erstes arabisches Land den Anbau und Export von medizinischem Cannabis erlaubt hat, aber auch erste afrikanische Länder.

Inzwischen hat Medienberichten zufolge (siehe z.B. Reuters vom 13.05.2020) sogar Israel den Export von medizinischem Cannabis genehmigt und es ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner, die bereits ein erstes israelisches Unternehmen in diesem Beriech beraten, zu erwarten, dass in naher Zukunft auch Israel sein medizinisches Cannabis in die EU exportieren wird.

Allerdings müssen Unternehmen, die im Import/Export von med. Cannabis tätig sind, immer die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten und beachten.

So muss die Firma, die medizinisches Cannabis aus dem Ausland einführen möchte, also der Importeur, über einen Firmensitz in Deutschland verfügen, das Herkunftsland des Lieferanten muss den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle entsprechend den völkerrechtlichen Vorschriften ermöglichen, das Herkunftsland darf nicht gegen das UN-Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe verstoßen sowie es muss eine EU-GMP-Zertifizierung der Herstellungsstätten vorliegen.

Auch sämtliche weiteren Voraussetzungen sind zu erfüllen, so ist z.B. die Erlaubniserteilung für den Importeur von medizinischem Cannabis oftmals komplex und die erforderlichen Lizenzen hängen z.B. davon ab, ob aus einem EU-Staat oder aus einem Nicht-EU-Staat importiert werden soll.

So ist z.B. immer vorab in jedem Einzelfall abzuklären, welche Erlaubnisse hier erforderlich sind wie z.B. Importlizenz gem. § 72 Arzneimittelgesetz, Großhandelslizenz gem. § 52 a AMG, BTM-Lizenz gem. § 3/6 BTMG oder welche weiteren Lizenzen erforderlich sind.

Auch sind erforderliche Verträge wie z.B. Lieferverträge immer auf die Nationalität/den Firmensitz der jeweiligen Vertragspartner und auf ihre internationalen Besonderheiten abzustimmen, damit es im Anschluss keine "bösen Überraschungen" gibt. 

In Zukunft dürfte daher das medizinische Cannabis nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner auch aus diversen weiteren Ländern nach Deutschland exportiert werden, auch aus der europäischen Union könnte in Zukunft mehr medizinisches Cannabis nach Deutschland exportiert werden, z.B. aus Portugal, das nicht nur über eine positive Gesetzgebung in diesem Bereich, sondern auch über ein günstiges Klima verfügt und aus dem teilweise medizinisches Cannabis mit hoher Qualität zu günstigen Preisen exportiert werden kann (und wohl bereits in europäische Länder exportiert wurde), worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, die nicht nur englisch sprechen, sondern an ihrem Berliner Standort auch einen portugiesisch (und polnisch) sprechenden Rechtsanwalt "im Boot" haben, hinweisen.

Unternehmen aus Deutschland und dem Ausland, die im Bereich Medizinal-Cannabis-Import-/Export nach Deutschland oder in die EU tätig werden wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002 im Wirtschaftsrecht tätig sind und die bereits Unternehmen aus dem In- und Ausland in diesem Bereich vertreten.



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