Cannabis-Import-Lizenz: Weiter hoher Bedarf! Rechtliche Anforderungen beachten! Anwälte informieren

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Der Bedarf für den Import von medizinischem Cannabis nach Deutschland (für den Freizeitkonsum ist Cannabis verboten) ist weiterhin sehr hoch, worauf die wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweist:

Gab es vor der Gesetzesänderung ca. 1.000 Patienten, so dürfte es gegenwärtig bereits ca. 30.000 - 40.000 Patienten in Deutschland geben, mit weiterhin deutlich steigender Tendenz seitdem seit März 2017 Ärzte ihren Patienten mit schweren Erkrankungen Medizinal-Cannabis auf Rezept verschreiben können.

Bereits in 1 bis 2 Jahren könnte es in Deutschland bereits ca. 100.000 bis 200.000 Patienten geben, langfristig mehrere 100.000 Patienten.

Deutschland wird weiterhin stark auf Importe angewiesen sein, da alleine über den Anbau in Deutschland, der ab 2020 beginnen soll, der Bedarf vermutlich nicht gedeckt werden kann.

Alleine im Zeitraum September 2017 bis März 2018 wurden ca. 13.000 kg Medizinal-Cannabis nach Deutschland importiert, es wird noch zu einer deutlichen Zunahme der Medizinal-Cannabis-Importe nach Deutschland in den nächsten Jahren kommen.

Immer mehr Firmen interessieren sich daher für eine sog. Importlizenz z. B. nach Art. 72 Arzneimittelgesetz. Nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner wird es auch für Investoren zunehmend interessanter, mit einem Arzneimittelimporteur in diesem Bereich zusammen zu arbeiten.

Hier sollten interessierte Firmen neben dem erforderlichen Zeitumfang bis zur Importlizenz, die erfahrungsgemäß zwischen 3-12 Monaten benötigen kann (im Einzelfall auch länger), berücksichtigen, dass für eine BtM-Lizenz in der Regel nicht nur eine sachkundige Person erforderlich ist wie ein Arzt oder Chemiker etc., sondern auch ein Betäubungsmittellager zur sicheren Lagerung erforderlich ist.

Sofern dieses von dem Importunternehmen selber errichtet werden soll, sind hierbei teilweise die erheblichen Umbaukosten zu berücksichtigen. Teilweise besteht aber auch die Möglichkeit, mit Drittanbietern zusammen zu arbeiten wie Pharmagroßhändlern, die kostengünstig ein BtM-Lager zur Verfügung stellen könnten, was aber immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Diverse Unternehmen aus Ländern wie Kanada, Mazedonien, Australien stünden für den Import von medizinischem Cannabis nach Deutschland bereit, weitere Länder wie Griechenland, Israel, Simbabwe könnten unter Umständen folgen.

Hier muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Unternehmen aus diesen oder anderen Ländern für eine Zusammenarbeit geeignet sind, denn in der Regel ist hier eine GMP-Zertifizierung erforderlich, die noch nicht alle Produzenten vorweisen können. Das heißt, dass die Zertifizierung zumindest Zeit in Anspruch nehmen könnte.

Außerdem sollen interessierte Firmen, die Medizinal-Cannabis importieren wollen, darauf hingewiesen werden, dass immer die rechtlichen Voraussetzungen beim Import von Medizinal-Cannabis berücksichtigt werden müssen, wie wirksame Gerichtsstandsvereinbarungen, Letter of intent, NDO etc.

Denn so wurde inzwischen mit Datum vom 12.11. (z. B. www.leafly.de) bekannt, dass ein deutscher med. Cannabis-Vertriebshändler gegen zwei kanadische Hersteller in Kanada wegen Vertragsbruch und Nichterfüllens zahlreicher verbindlicher Kaufaufträge Klage auf Schadensersatz in Höhe von 14,7 Mio. € eingereicht hat.

Die Vertragsgestaltung und Absicherung der Verträge ist daher ein wichtiges Thema für interessierte Unternehmen, insbesondere auch bei der Zusammenarbeit mit eventuellen Investoren/Geldgebern, um für alle Fälle auf der sicheren Seite zu sein.

Unternehmen aus Deutschland und dem Ausland, aber auch Investoren, die im Bereich Medizinal-Cannabis-Import nach Deutschland tätig werden wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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