CFD-Handel und binäre Optionen

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In der täglichen Praxis lässt sich feststellen, dass eine Vielzahl von Anlegern beim Handel mit CFD (Contracts for Difference) und binären Optionen in kürzester Zeit erhebliche Verluste erwirtschaften. Dies ist im Kern darauf zurückzuführen, dass diese Finanzprodukte mit dem Börsenhandel im engeren Sinne nichts zu tun haben.

Kein regulierter Börsenhandel

Die Kurse von CFD und binären Optionen werden ausschließlich von der Handelsplattform (bspw. IG Markets, CMC Markets, BDSwiss) selbst gestellt. Der Broker ist letztlich selbst der Market-Maker für die von ihm zum Handel bereitgestellten Produkte. Folglich nimmt die Handelsplattform selbst die Gegenposition des Kunden ein, eine Weiterleitung der eingegebenen Handelsaufträge an einen Börsenplatz findet nicht statt. Im regulierten Börsenhandel nehmen die Market-Maker nicht die Gegenposition zum Kunden ein. Die CFD-Broker und Handelsplattformen für binäre Optionen können nach ihren Handelsbedingungen Kurse stellen, die erheblich von der tatsächlichen Entwicklung des Basiswerts abweichen. Da der Verlust des Kunden den Gewinn des Brokers darstellt, liegt es nahe, dass Kunden regelmäßig benachteiligt werden.

Regelmäßig kein Hinweis auf Interessenskonflikte in den AGB

Auf die oben genannten Interessenskonflikte wird in den Handelsbedingungen überwiegend nicht hingewiesen. Zudem lässt sich in der täglichen Praxis beobachten, dass bei Handelsteilnehmern zum Teil erhebliche Verluste aufgrund negativer Slippage auftreten. Nicht ohne Grund hat etwa die britische Handelsaufsicht aktuell verschärfte Regulierungsvorschriften für den CFD-Handel erlassen. In Deutschland stehen außerbörsliche Handelskontrakte in Form von CFD auch unter Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zunächst wird hier allerdings nur ein Verbot von CFD mit Nachschusspflicht erwogen.

Rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen

Soweit Anlegern erhebliche Verluste im Handel mit binären Optionen oder CFD entstanden sind, gilt es zu prüfen, inwieweit Schadensersatzansprüche gegenüber der jeweiligen Handelsplattform bestehen. Da einzelne Broker zum Teil äußerst fragwürdige Handelspraktiken an den Tag legen, besteht vielfach ausreichend Raum für eine außergerichtliche Einigung. Gerne können Sie mich hinsichtlich einer individuellen Beurteilung Ihres Falls ansprechen.

Rechtsanwalt Roman Podhorsky


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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