Musterverfahren in Sachen Wirecard AG gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young eröffnet

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Am 13.03.2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 101 Kap 1/22) nach einiger Verzögerung das Kapitalanlegermusterverfahren (sog. Sammelklage) nach KapMuG gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young und den ehemaligen Vorstand der Wirecard AG, Herrn Dr. Markus Braun, eröffnet. Dananch wird vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht für alle geschädigten Anleger in Wertpapieren der Wirecard AG geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten bestehen.

Verjährungshemmung tritt mit Anmeldung am Musterverfahren ein

Die Anmeldung der Ansprüche auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz am Musterverfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrenmusterverfahrensgesetz (KapMuG) aufgrund der fehlerhaften Testate der Wirtschaftsprüfer hat den Vorteil, dass hierdurch die Verjährung der Schadensersatzansprüche gehemmt wird. Es wird dann in diesem Verfahren für alle Anspruchsteller einheitlich geprüft, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Mit der öffetnlichen Bekanntmachung des Musterkläges im Klageregister ist eine Anspruchsanmeldung über einen Rechtsanwalt möglich. Anleger haben dann sechs Monate Zeit eine Anmeldung ihrer Schadensersatzansprüche vorzunehmen. Diese Ansprüche würden ohnehin erst am 31.12.2023 verjähren, so dass ausreichend Zeit zum Handeln bleibt.

Alle Anleger anspruchsberechtigt, die Wertpapiere vor dem 18.06.2020 erworben haben

An diesem Verfahren können sich alle Kapitalanleger durch Anmeldung durch einen Rechtsanwalt beteiligen, die Wertpapiere der Wirecard AG vor dem 18.06.2020 erworben haben. Die Anmeldung der Ansprüche ist mit einem geringen Kosten- und Prozessrisiko verbunden.

Betroffene Aktionäre können mich gerne unter Tel. 0251 97447543 oder per E-Mail hinsichtlich einer individuellen kostenfreien Einschätzung Ihres Falles ansprechen. Gerne informieren wir Sie auch fortlaufend kostenfrei über die weitere Entwicklung in Sachen Wirecard AG. 

Eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kann ebenfalls zeitnah gestellt werden.

Dr. Roman Podhorsky
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sankt-Josefs-Kirchplatz 1
48153 Münster
Tel. 0251 97447543
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www.rechtsanwalt-podhorsky.de



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