CFD Trader – Holen Sie Kostenauskünfte ein!

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Intransparenz statt Durchblick

So manch ein Trader freut sich anfangs über Erfolge und spannende Investmenttätigkeit. Doch wird häufig übersehen, dass Anfangsgewinne ggf. ebenso von Verantwortlichen der Handelsplattform wie

Verluste, jedenfalls im gewissen Rahmen gesteuert werden können und auch gesteuert werden.

Warum dies so ist einfach erklärt. Die Preise für den Kauf oder Verkauf von CFD Geschäften werden nicht etwa wie Kurse von Aktien durch Angebot oder Nachfrage an einer staatlich überwachten Börse, sondern eben vom sog. Marketmaker bestimmt, dessen Produkte die Handelsplattform vertreibt. Es wird lediglich eine sogenannte ermessensgerechte Abrechnung des Kommissionärs geschuldet. Ob die Handelsplattform selbst Vertrags- und damit Wettgegner ist, was möglich durch den sogenannten Selbsteintritt ist, kann der Trader regelmäßig nicht erkennen.

Interessenkollision statt Kundenservice

Das Geschäftssystem ist in diesem Punkt intransparent. Dass natürlich Interessenkollisionen bei einem solchen Geschäftsmodell existieren ist Kennern bekannt.

Ein professioneller Händler (Broker) würde selbst schon alleine deswegen keine Handelsgeschäfte CFD auf dem sogenannten Sekundärmarkt durchführen. Aber es gibt lediglich den Sekundärmarkt, auf welchen CFD Geschäfte gehandelt werden.  An einer Börse werden CFD Geschäfte nicht gehandelt.

Intransparenz und fehlende Überwachungsmöglichkeiten was die Preisbildung betrifft, da ja lediglich interne Aufzeichnungen hierüber existieren und nicht etwas Protokolle wie an der Börse führen zu   Unwägbarkeiten, die im Zweifel nicht mit der Handelsstrategie des Traders aufgewogen werden können.

Kosten und Provisionen – als Ursachen für Verluste nicht erkannt

Die Entwicklung der Kosten, nicht im Blick?  Gerade bei einem mehrfachen Handel mit CFD Geschäften, findet meines Erachtens eine Fehleinschätzung der Trader statt, was die Bedeutung der Kosten angeht. Versierte Trader sind ja extra auf Handelsplattformen tätig, die besonders kostengünstig sein sollen. Günstige Kosten können aber gerade im Daytrading zu Kostenexplosionen führen, die der Trader nicht erwartet. 

In Fällen die meiner Kanzlei bekannt wurden war eine Belastung mit Kosten in Höhe von bis zu ca. 50 % der investierten Geldbeträge nicht unbedingt eine Seltenheit. Und ob bei einer solchen Kostenquote noch von einer ordnungsgemäßen Aufklärung ausgegangen werden kann, halte ich für fraglich. 

Dies falls der Anleger nicht über die Auswirkung dieser Kostenlast auf die Gewinnchancen bzw. Weise eben Erhöhung der Verlustrisiken unterrichtet wird. 

Aufklärung durch Kostentransparenz:   Do it yourself!

Wir empfehlen betroffenen Tradern, die hohe Verluste verkraften müssen folgendes Vorgehen:

  • Lassen Sie sich über die Kosten unterrichten, auch nachträglich.

Dies, falls Ihnen bislang keine aussagekräftigen Kontoauszüge über Ihre Handelsgeschäfte vorliegen die die Kosten erkennen lassen, oder eine nachträgliche Kostenabrechnung noch nicht stattgefunden hat. Probieren Sie es aus, senden Sie z.B.: die folgende Mitteilung an den Betreiber Ihrer CFD Handelsplattform:


                                                                                              Absender: Vorname Name

                                                                                              Straße

                                                                                              PLZ Ort

                CFD Handelsplattform

                Kundennummer

                Account number:


               Sehr geehrte Damen und Herren,

               in obiger Angelegenheit bitte ich höflich mich über die in der Vertragsbeziehung (insgsamt)                     angefallenen Kosten zu unterrichten. Unter Berücksichtigung der MiFID II, (Markets in                                Financial Instruments Directive II)  ist Ihr Unternehmen mir seit dem 3. Januar 2018 dazu                          verpflichtet mir  Kosteninformationen nicht nur vor Durchführung von Handelsgeschäften

             (ex ante) sondern Informationen über die Höhe und Art der meinem Kundenkonto belasteten                Kosten nachträglich (Gesamtkosten, strukturiert nach Kostenart) zu übermitteln.

              Ich erwarte somit einen Gebührenauskunft die sämtliche Kosten, Provisionen, Wechselkurs –                   Kosten und Kosten für Stop Loss  Aufträge beinhaltet.

               Zur Erledigung der Auskunftserteilung setze ich Ihrem Unternehmen eine Frist auf den

                (14 Tage)

              Mit freundlichen Grüßen

              Unterschrift.

Und sollte Ihnen die Auskunft nicht erteilt werden, beauftragen Sie gerne uns oder ein andere im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei. Über die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und erst mit Vorliegen einer aussagekräftigen Abrechnung Ihres Kundenkontos ist eine abschließend Prüfung der Sach- u. Rechtslage ermöglicht, ob überhaupt eine ordnungsgemäße Aufklärung in Ihrem Fall gewährleistet war. Und wer weiß vielleicht fühlen Sie sich ja nach Erhalt der Abrechnung zu Recht betrogen?

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Rechtssache jedenfalls nur eins:    Das Allerbeste!

Foto(s): Martin Josef Haas


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