CFS Update: Deutsche Rentenversicherung umgeht Urteil durch Anerkenntnis

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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie weiter darüber informieren, wie Versicherte mit der Krankheit CFS ihre Ansprüche durchsetzen können.

Dieses heute unter dem Gesichtspunkt, wie die Deutsche Rentenversicherung mit CFS-Kranken verfährt.

Das Problem besteht insoweit darin, dass die Deutsche Rentenversicherung zwar offiziell die Erkrankung CFS anerkennt, sich aber trotzdem häufig so verhält, als ob die Erkrankung nicht bestünde oder jedenfalls von der Deutschen Rentenversicherung nicht verstanden würde.

Wenn Ansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung wegen CFS angemeldet werden, beispielsweise auf Erwerbsminderungsrente, verhält diese sich nämlich oftmals nicht so, dass ein sachgerechte Anspruchsprüfung durchgeführt werden kann.

Insbesondere kommt es immer wieder vor, dass ein durch die Deutsche Rentenversicherung einzuholende Sachverständigengutachten im falschen Fachbereich eingeholt wird, nämlich häufig neurologisch und psychiatrisch, obwohl es sich bei CFS um eine körperliche Erkrankung handelt und andere Fachgebiete, beispielsweise ein immunologisches Gutachten wesentlich näher liegen.

Ist der Gutachter im falschen Fachbereich erst einmal beauftragt, dann ist absehbar, dass dieser oftmals die Erkrankung insgesamt oder die Schwere der Erkrankung nicht bestätigen wird, weil sie aus einem (falschen) Fachbereich heraus gar nicht hinreichend erfasst werden kann.

So verhält es sich auch in einem Fall, welchen wir nunmehr abschließen konnten.

Auch hier kam die Deutsche Rentenversicherung außergerichtlich zu einem falschen Aufklärungsergebnis.

Wir haben dann Klage bei dem zuständigen Sozialgericht eingereicht, dort wurde der Sachverhalt medizinisch aufgeklärt und hiernach stand fest, dass unserer Mandantschaft aufgrund der Erkrankung CFS die volle und dauerhafte Erwerbsminderungsrente zusteht.

Schlussendlich musste dann ein Verhandlungstermin vor dem Sozialgericht durchgeführt werden.

Erst in diesem hat die Deutsche Rentenversicherung dann den Anspruch unserer Mandantschaft auf voller Erwerbsminderung dauerhaft anerkannt.

Das Ergebnis ist für unsere Mandantschaft erfreulich, allerdings hat die Deutsche Rentenversicherung dadurch ihr Ziel erreicht, eine Verurteilung zur Gewährung der vollen und dauerhaften Erwerbsminderungsrente zu umgehen.

Es lohnt sich also, seine Ansprüche gegenüber der deutschen Rentenversicherung gegen alle Widerstände weiterzuverfolgen.

Auch wenn diese die Ansprüche stetig verneint, wird sie diese letztendlich anerkennen müssen oder entsprechend verurteilt werden.

Ich selbst vertrete Mandanten im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Gerichten.

Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.

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