Veröffentlicht von:

Checkliste: Das neue GmbH-Recht

  • 1 Minuten Lesezeit

Reform seit dem 01.11.2008 in Kraft

Das schon seit dem 26.06.2008 beschlossene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist am 1. November 2008 in Kraft getreten. Das bedeutet für alle Unternehmensgründer: Sie haben jetzt neue Möglichkeiten für die Rechtsform Ihrer Firma.

Das sind die Ziele der Reform

  • Die GmbH als Unternehmensform soll international wieder wettbewerbsfähig werden, nachdem die unkomplizierte englische Limited sich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes weit verbreiten konnte.
  • Existenzgründungen und Registereintragungen sollen vereinfacht werden.
  • Insgesamt soll das GmbH-Recht flexibilisiert werden.

Die wichtigsten Neuerungen

Einführung der UG

Was ist eine UG? Eine GmbH mit einem Stammkapital, das unter der gesetzlich vorgesehenen Einlage liegt. Die Mindesteinlage für die UG beträgt 1,00 EUR. Das heißt: Die Gründung ist ohne sofortige Ein-zahlung des sonst üblichen Stammkapitals möglich. Diese Form der GmbH trägt die rechtlich verpflichtende Bezeichnung: „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“, kurz: „UG (haftungsbeschränkt)“.

Die Sonderregelung der UG: Gewinne dürfen nicht voll ausgeschüttet werden – ein Viertel davon [Gewinn = Überschuss - Verlustvortrag] muss in eine Rücklage eingestellt werden. So soll die UG nach und nach das Mindestkapital der normalen GmbH ansparen. Erreicht die UG ein Stammkapital von 25.000 EUR, kann sie in eine „normale“ GmbH umgewandelt werden, deren Stammkapital – entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf – bei 25.000 EUR bleibt.

Unsere Einschätzung: Eine Kapitalausstattung von 1,00 EUR ist sehr dürftig, denn schon der Kauf von Büromaterial würde die UG in die Überschuldung, also eine strafbewehrte Insolvenzantragspflicht, treiben. Demgemäß ist angehenden Unternehmern nach wie vor anzuraten, ausreichend Kapital für eine Firmengründung bereitzustellen, denn sonst geht man baden, bevor es richtig angefangen hat.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von GKS Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten