Céline-Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Sind Sie, ebenso wie einer unserer Mandanten, Adressat einer aktuellen Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner, ausgesprochen für die zum französischen Luxusgüter LVHM gehörige Marke Céline? Wird Ihnen darin auch vorgeworfen, eine der Marke Céline ähnliche Tasche verkauft zu haben?

So lautet der Vorwurf in der aktuellen Abmahnung, die uns einer unserer Mandanten vorgelegt hat. Darin heißt es, Céline habe durch einen Testkauf erfahren, dass in dem von unserem Mandanten betriebenen Ladengeschäft Taschen zum Kauf angeboten werden, die denen der Marke Céline ähneln würden und aufgrund der „nahezu identischen“ Übernahme von Form und Gestaltung gegen das Gemeinschaftsgeschmackmuster 001 679 317-0001. Im weiteren Text der Abmahnung wird detailliert erläutert, in welcher Weise an welchen Stellen das Design der Tasche von Céline übernommen wurde. Dies stelle insgesamt eine Markenrechtsverletzung im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GGV dar.

Forderungen

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Herausgabe der noch im Bestand unseres Mandanten befindlichen Taschen
  • Kostenerstattung für Anwaltskosten, Testkaufkosten, Gewerberegisterauskunft: 3.241,51 €

So sollten Sie reagieren

Sie sollten nicht „auf eigene Faust“ reagieren. Sofern Ihnen hierbei Fehler unterlaufen würden, bestünde die Gefahr, dass die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleitet. Vielmehr sollte ein auf die vorliegende Problematik hoch spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Zudem sollte – wenn überhaupt – eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite.

Im Falle des Erhalts einer Abmahnung sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  • Kein Kontakt zur gegnerischen Anwaltskanzlei
  • Fristen notieren und beachten
  • Innerhalb der Frist Kontakt zu einer spezialisierten Kanzlei aufnehmen
  • Ruhe bewahren

Der kompetente Partner an Ihrer Seite

Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diesbezüglich können Sie uns Ihre individuelle Abmahnung der Kanzlei Frönd Nieß Lenzig Leiers oder jeder anderen Rechtsanwaltskanzlei gerne per E-Mail zusenden an unsere Adresse oder Sie rufen uns an.

Weitere Informationen zu Vertragsstrafenforderungen und Abmahnungen finden Sie auf unserer Homepage und unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema