Coinmanna – Warnhinweis der CNMV

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Über die Onlinehandelsplattform coinmanna.io sollen für Anleger insbesondere Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contract for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, die z. B. Indizes, und Forex-Geschäfte möglich sein.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass man Teil einer der am schnellsten wachsenden Handelsgemeinschaften sein soll und man die gleichgesinnte Händler und Gruppen entdecken soll.

Auch wird ausgeführt, dass man den Top-Tradern folgen und man automatisch deren Strategien kopieren soll und man sich deren Gewinnquote, den durchschnittlichen ROI und die Diagramme ansehen soll und man von den Besten lernen soll.

Tatsächlich Warnung der spanischen Finanzaufsichtsbehörde (CNMV)

Nach einer Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtbehörde, der CNMV, ist coinmanna.io nicht im Register der Kommission eingetragen und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderer Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt.

Sonstige Aspekte zur Vorsicht vor Coinmanna

Auf der Homepage ist auch kein Impressum enthalten, so dass weder ersichtlich ist, wer die Betreibergesellschaft von Coinmanna ist, noch wer deren verantwortliche Personen sind.

Für das Angebot von CFD´s und Forex-Geschäften in Deutschland ist auch eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Die Verantwortlichen von Coinmanna haben aber eine derartige Genehmigung unseres Wissens nicht.

Auch warnen nicht nur die BaFin, sondern auch mehrere Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt in Deutschland Anleger, sehr vorsichtig bei Anlagen über irgendeine Handelsplattform zu sein, um nicht betrügerisch geschädigt zu werden.

Möglichkeiten für Anleger der Coinmanna

Soweit es sich bei Anlagen im CFD´s oder Forex-Geschäften um eine Wertpapierdienstleistung, etwa einen Eigenhandel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetzes (WplG), handelt, für den keine Erlaubnis der BaFin gegeben ist, kann dies zum einen für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 i. V. m. § 15 WplG begründen.

Ein derartiger Anspruch kann sich sowohl gegen die Betreibergesellschaft der Plattform als auch gegen deren verantwortliche Personen richten.

Denkbar sind zum anderen auch andere Ansprüche, auch aus unerlaubter Handlung, wenn Berater der Plattform Anlegern hohen Risiken derartiger Anlagen falsch dargestellt haben oder Anleger auch ausgewiesene Guthaben nicht zurückbezahlt bekommen.

Falls Sie Probleme mit Anlagen bei Coinmanna haben, berät Sie die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gerne über Ihre rechtlichen Optionen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 21.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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