societas-europae.com – Vorsicht laut BaFin

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Bei societas-europae.com handelt es sich offenbar nach Hinweisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) um einen unseriösen Anbieter von Festgeldanlagen.

Auf der Internetseite wird dargelegt, dass Festzinsanlagen eine sichere Wahl für Anleger seien, die Stabilität und vorhersehbare Renditen schätzen und diese eine zuverlässige Lösung bieten würden, um Marktschwankungen zu umgehen und finanzielle Ziele zu erreichen.

Auch wird darauf verwiesen, dass in einer Welt finanzieller Unsicherheiten Festzinsanlagen eine Oase der Sicherheit seien und diese eine ideale Wahl für Sparer und Investoren bieten würden, die Stabilität und zuverlässige Erträge schätzen.

Warnhinweis der BaFin 

Tatsächlich wird aber von der BaFin vor Anlagen über societas-europae.com gewarnt. Gemäß der Behörde werden nämlich ohne ihre Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offeriert, vor allem eine Vermittlung von Festgeldern bei ausländischen Banken.

Weitere Gründe für mangelnde Seriosität 

Die Verantwortlichen, die unter societas-europae.com handeln, geben vor, in Göteborg, Schweden, ansässig zu sein. Im Impressum der Homepage wird behauptet, dass die Betreibergesellschaft eine ESS capital AB oder Ess Capital AB sei. Weiter wird vorgegeben, dass diese durch die schwedische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Swedish Financial Supervisory Authority reguliert bzw. beaufsichtigt sei.

Dies trifft jedoch nicht zu.

Optionen für Anleger von societas-europae.com

Wenn ohne Genehmigung der BaFin Festgelder an Anleger, angeblich bei ausländischen Banken, vermittelt werden, kann dies für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch begründen.

Es besteht die Möglichkeit, dass es sich bei den Angeboten um Festgelder um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handelt. Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn angebliche Festgeldkonten bei ausländischen Banken nicht auf den Namen des Anlegers lauten, sondern insoweit dann Kapital von den Anbieter entgegengenommen wird.

In einem derartigen Fall kann auch ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG möglich sein.

Anleger haben nach unserer Ansicht absoluten Handlungsbedarf, wenn sie eingezahlte Gelder für Festgeldanlagen nicht zurückbekommen. Haben Sie als Anleger Schwierigkeiten, insbesondere bekommen Sie angelegtes Kapital nicht zurück oder auch versprochene Zinsen nicht gezahlt, berät Sie die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gerne hinsichtlich Ihrer rechtlichen Optionen und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 26.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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