comdirect bank AG zu Schadensersatz verurteilt

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Die comdirect bank AG ist durch das Landgericht Itzehoe in einem durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Verfahren zu Schadensersatz verurteilt worden.

Neben dem Schadensersatz wurde die Bank unter anderem auch dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Bis zum Jahre 2010 war die comdirect private finance AG als 100%ige Tochtergesellschaft der comdirect bank AG auf dem Sektor der Anlageberatung tätig. Im Jahre 2008 zeichnete die Mandantin der Kanzlei Helge Petersen & Collegen eine Beteiligung an der Lloyd Schiffsportfolio III.

Das Gericht hat nunmehr in dem von Rechtsanwalt André Wilm geführten Verfahren mit Urteil vom 02.08.2016 (Az. 7 O 298/14) entschieden, dass die comdirect private finance AG die Mandantin der Kanzlei fehlerhaft beraten hat. Das Gericht kam zutreffend zu dem Ergebnis, dass eine geschlossene Fondsbeteiligung für einen Anleger, dem es neben der Rendite maßgeblich auch auf die Sicherheit und insbesondere Kalkulierbarkeit ankommt, bereits eine fragwürdige Anlageform darstellt, weil es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt, bei denen nicht nur ein Totalverlust möglich ist, sondern die auch hinsichtlich der Kalkulierbarkeit der Erträge keine besondere Sicherheit versprechen.

Weiter hat das Gericht festgehalten, dass der Berater der comdirect private finance AG die Mandantin nicht über die Relevanz des Fremdkapitals innerhalb der Beteiligung und nicht über die hohen Weichkosten der Beteiligung aufgeklärt hat. Die Empfehlung der Zeichnung der Beteiligung stellt sich nach der zutreffenden Auffassung des Gerichts als nicht anlegergerechte Beratung dar.

Mandantin erhält über 40.000,00 € zurück

„Das Urteil ist aus meiner Sicht nicht nur zutreffend, sondern wenn man es vereinfacht ausdrücken möchte, auch schlichtweg gerecht“, so Fachanwalt Helge Petersen, Inhaber der Kanzlei Helge Petersen & Collegen. „Immer wieder begegnen uns Bankkunden, die dasselbe Schicksal trifft: sie wollen für Ihre Vorsorge anlegen, am Ende versenkt die Bank das Kapital jedoch in riskanten Anlagen, ohne die Kunden über die tatsächlichen Begebenheiten der Anlage aufzuklären. Dieser Fall zeigt diese Umstände besonders deutlich auf, daher freue ich mich umso mehr für unsere Mandantin, dass in der Sache tatsächlich Recht gesprochen wurde.“

Neben der Schadensersatzleistung wurde die comdirect bank AG, welche Rechtsnachfolgerin der comdirect private finance AG ist, zur Zahlung von Verzugszinsen verurteilt. Darüber hinaus hat sie die Mandantin der Kanzlei von Schäden und Rückforderungsansprüchen bezüglich der Beteiligung freizuhalten. Neben außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten hat die comdirect bank AG zudem die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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