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CopeCart GmbH - Nach unserer Erfahrung lassen sich Verträge mit CopeCart widerrufen, kündigen und/oder anfechten!

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CopeCart ist ein Dienstanbieter, der Online-Coaches und Online-Mentoren eine Vertriebsstruktur anbietet, über die Teilnehmer die Coachings oder Mentorings wahrnehmen können. Was viele nicht wissen: Vertragspartner der Unterrichtsteilnehmer ist die CopeCart GmbH selbst. Mit den Coaches  selbst wird regelmäßig kein Vertrag geschlossen. Dies führt mitunter zu Problemen, wenn sich Teilnehmer von dem Coaching-Vertrag lösen wollen. 

Dieser Artikel zeigt Ihnen die gängigen Probleme mit CopeCart auf und stellt Lösungen zur Verfügung, wie Sie sich von derartigen Verträgen lösen können und bereits entrichtete Kursgebühren zurückerhalten, selbst wenn CopeCart Ihnen gegenüber anderer Meinung ist.



Wie Sie sich von einem Vertrag mit CopeCart lösen und bereits gezahlte Kosten zurückerhalten können!

Nicht mit den jeweiligen Coaches wurde der Vertrag abgeschlossen. Vertragspartner ist stets die CopeCart GmbH und Widerrufe, Kündigungen, etc.  sind stets an CopeCart selbst zu richten. Wenn Sie sich von einem Coaching-Vertrag gegenüber Copecart lösen, dann führt das entweder dazu, dass der Vertrag von Anfang an nichtig ist oder zumindest ab dem Zeitpunkt der Auflösungserklärung nichtig wird. Zahlungen, die auf nichtige oder nichtig gewordene Verträge geleistet werden, dürfen zurückgefordert werden! Dies setzt natürlich zunächst voraus, dass derartige CopeCart-Verträge unwirksam werden. Hierfür stehen Ihnen regelmäßig und je nach Einzelfall folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Verträge mit CopeCart können oftmals widerrufen werden! - Oft bekommen wir die Rückmeldung von Teilnehmern, dass CopeCart den Widerruf allerdings nicht akzeptiert. CopeCart behauptet hierzu u.a., dass der Teilnehmer den Coaching-Vertrag als Unternehmer abgeschlossen hat und zudem auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde. Wir sind da anderer Meinung: Die Widerrufsbelehrungen, die in den CopeCart-AGB versteckt sind, sind unserer Meinung nach unwirksam mit der Folge, dass ein Vertrag widerrufen werden kann!
  2. Verträge mit CopeCart sind in der Regel nichtig und daher unwirksam! - Wer in Deutschland gegen Bezahlung ein Online-Coaching oder Mentoring anbietet, benötigt in der Regel eine staatliche Zulassung. Diese Zulassung besitzt CopeCart aber -jedenfalls zum Zeitpunkt dieses Beitrags ist mir nichts anderweitiges bekannt- nicht, was zur Folge hat, dass CopeCart rechtswirksam gar keine Online-Coachings anbieten darf; jedenfalls sind mit CopeCart geschlossene Verträge deswegen bereits unwirksam, egal ob der Teilnehmer nun Verbraucher ist oder doch als Unternehmer das Coaching beanspruchte. Unwirksame Verträge müssen nicht bezahlt werden und Betroffene können Ihr Geld zurückverlangen. Diese Meinung vertreten nicht nur wir, sondern in ähnlicher Konstelllation auch das OLG Celle (siehe hier). Unter zfu.de/suche/ erscheint bei einer Suche nach der "CopeCart GmbH kein Treffer.
  3. Verträge mit CopeCart können unter Umständen auch angefochten werden! - Viele Teilnehmer berichten darüber, dass Ihnen gar nicht klar war, dass sie nicht mit dem Coach, sondern mit CopeCart einen Vertrag geschlossen haben sollen. Ist dies der Fall, dann liegt ein Irrtum vor. Verträge können wegen eines Irrtums grundsätzlich angefochten und damit aufgelöst werden.
  4. Verträge mit CopeCart können wucherisch sein! - Hält das Coaching so gar nicht das, was es verspricht und fühlen sich Teilnehmer zu recht "abgezockt", weil sie dafür mitunter mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro zahlen sollen, könnte der Tatbestand des Wuchers erfüllt sein. Wucherische Verträge sind nichtig und betroffnenen Teilnehmern steht daher die Rückforderung zu.
  5. Verträge mit CopeCart können -insbesondere bei Schlechtleistung und anderen Missständen- gekündigt werden! - Gerade wenn das Coaching eklatant hinter den versprochenen Erwartungen zurückbleibt, liegt ein Fall der Schlechtleistung vor. Derartige Verträge können gekündigt und damit aufgelöst werden.

>>Hier finden Sie ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, wonach die Nichtigkeit des Vertrags mit CopeCart festgestellt wurde!<<



Erfahrungen mit CopeCart, wenn Teilnehmer sich von dem Vertrag (z.B. durch Widerruf, Kündigung, etc.) lösen wollen! - Ist CopeCart seriös oder Abzocke?

Regelmäßig berichten uns Betroffene, dass CopeCart die Vertragsauflösung einfach nicht akzeptiert, weil z.B. das Widerrufsrecht abgesprochen wird. Diesbezüglich scheint CopeCart wohl sehr hartnäckig zu sein. Viele Betroffene, die sich hier melden, sind auch verzweifelt und oft führt der Gang zum Anwalt, da sie wegen der endgültigen Weigerung von CopeCart selbst nicht mehr weiterkommen. Viele Betroffene empfinden dieses Verhalten als unseriös und angesichts der hohen Preise fühlen sie sich regelmäßig auch "abgezockt" und betrogen. Es kommt nicht selten vor, dass sie erst dann von CopeCart als den eigentlichen Vertragspartner hören, wenn sie aus dem Vertrag aussteigen möchten. Ob CopeCart nun seriös oder unseriös ist und verschiedene Angebote gar als Abzocke zu betrachten sind, vermag ich selbst nicht zu beurteilen, da ich CopeCart Dienstleistungen selbst noch nicht in Anspruch genommen habe.



Was tun, wenn CopeCart Ihren Widerruf, Ihre Kündigung, etc. nicht akzeptiert und die Vertragsauflösung schlicht verweigert?

Wenn Sie betroffen sind, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! - Bitte beachten Sie, dass es einer konkreten Prüfung Ihres individuellen Copecart-Coaching-Vertrages bedarf, um festzustellen, welche Rechte Ihnen zur Seite stehen und ob und wie Sie sich am ehesten hiervon lösen können. Die vorbezeichneten Ausführungen stellen nur Möglichkeiten dar, die unserer Erfahrung und Meinung nach auch bei Ihnen zu Erfolg führen können. Sofern Sie sich von einem Vertrag lösen wollen, ist anzuraten, dass sie sämtliche Möglichkeiten nutzen, um Ihre Chancen zu erhöhen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei! Wir vertreten bereits viele betroffene Mandantinnen und Mandanten gegen CopeCart und helfen auch Ihnen gerne deutschlandweit, Ihre berechtigten Ansprüche gegen CopeCart durchzusetzen! Gerne können Sie sich bei uns melden. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!


Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens melden Sie sich einfach bei uns!


Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Haben Sie noch Fragen? - Dann schreiben oder rufen Sie uns an!


Mit freundlichen Grüssen 

Ihr Sven Nelke

Rechtsanwalt




Disclaimer z.B. für den Fall, dass man mich wegen dieses Artikels abmahnen möchte ;-) - Dieser Artikel  gibt den Stand aufgrund meiner Erfahrungen aus Rechtsgesprächen und Vertretungen mit ehemaligen Onlinecoaching-Kunden wieder. Die Rechtslage wurde fachgerecht recherchiert und zum Teil in vereinfachter Sprache widergegeben, damit auch Nichtjuristen die Möglichkeit haben, etwas zu verstehen. Durch etwaige Quellenangaben ist mein Text überprüfbar gemacht worden. Etwaige Ungenauigkeiten, die aufgrund vereinfachter Sprachgestaltung herrühren können, können anhand der Fundstellen und des Kontextbezugs richtig verstanden werden. Etwaige Ungenauigkeiten oder gar Fehler, etc. vermag ich aber nicht zu erkennen. Teilweise äußere ich Rechtsansichten. Als Anwalt mit Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet traue ich mir das nicht nur zu, sondern meine Rechtsansichten sind auch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Widerrechtliche Schmähungen und unwahre Tatsachenbehauptungen, die erverletztend sind, bilden die Grenze einer jeden Meinungsäußerung. Solche finden sich hier nicht. In meinem Artikel vermenge ich Tatsachenbehauptungen -wie Erfahrungsberichte, u.a.- mit Meinungsäußerungen -wie Rechtsansichten-. Dies führt dazu, dass insgesamt die Meinungsäußerungen Anwendung findet.

Foto(s): Sven Nelke

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