Corona-Krise: Liquiditätssicherung und Insolvenzvermeidung

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Liebe Mandanten,

die Hilfsmaßnahmen des Staats wegen Corona laufen an. Heute wurden veröffentlicht:

  1. Vergabekriterien der KfW zur Finanzierung von Liquiditätsengpässen bei Unternehmen wegen Corona
  2. Schreiben des Bundesverbandes der Deutschen Banken zu Ziff. 1
  3. Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Milderung von Auswirkungen von Corona auf Unternehmen.

Hierzu folgende Anmerkungen:

Liquiditätssicherung (Zu Ziff. 1. und 2.):

  • Es gilt weiterhin das Hausbankprinzip; das heißt, die notwendigen Kredite werden grundsätzlich über die Hausbank ausgegeben, die die KfW absichert.
  • Alle staatlichen, kreditgebenden Maßnahmen sind kein Blankoscheck zur Finanzierung von Liquiditätsengpässen der Unternehmen jeder Art
  • Wesentliche Voraussetzungen sind wohl:
    • die im Unternehmen derzeitigen oder zu erwartenden Liquiditätsengpässe müssen „Corona-bedingt“ sein, was wohl durch die Umsätze und die Liquidität in den Vorjahresmonaten nachgewiesen werden kann.
    • das Unternehmen muss zu Beginn der Corona-Krise finanziell stabil gewesen sein, was durch einen Liquiditätsstatus zum 28.2.2020 nachgewiesen werden kann
    • das Unternehmen hat einen Liquiditätsplan bis zum 31.12.2020 vorzulegen, der verschiedene Szenarien während der Krise sowie nach der Krise und vor allem die zu erwartenden Finanzierungslücken aufzeigen sollte.
    • das Unternehmen sollte darstellen, welche Maßnahmen es ergriffen hat, um den Liquiditätsabfluss während der Krise so klein als möglich zu halten (KUG, Investitionsstopp etc.)
  • Unklar ist, ob der Planungsnachweis der Kapitaldienstfähigkeit erbracht werden muss. Wohl für die Krise nicht, sicher muss dieser Nachweis aber für die Zeit nach der Krise erbracht werden.
  • Die Konditionen der Darlehen sind ebenfalls unklar:
    • Der Zins wird von den Banken wohl „risikoadäquat“ festgesetzt werden, also wohl zwischen 0,5 % bis 4 % p.a.
    • Die Laufzeit soll ca. zwei Jahre betragen.
  • Ob und welche Sicherheiten das Unternehmen selbst zu stellen hat, ist ebenfalls unklar. Klar ist jedoch, dass die KfW die finanzierende Hausbank mit 70 % bis 90 % aus dem Risiko nimmt, fehlende Sicherheiten also ersetzt. Welche Anteile die Eigner des Unternehmens zu leisten haben, ist ebenfalls unklar.
  • Fazit: 
    • die Liquiditätshilfe ist kein verlorener Zuschuss, sie wird als Darlehen gewährt, nur schneller und schematischer als üblich
    • die Hilfe setzt eine Liquiditätsplanung des Unternehmens voraus, bei der wir gerne behilflich sind.

Steuerliche Hilfen (zu 3.)

  • Im Mittelpunkt stehen nicht Steuersenkungen, sondern Stundungserleichterungen und andere Liquiditätshilfen
  • Wichtig ist nun:
    • Fällige Ertragssteuervorauszahlungen sollten schnell nach unten angepasst werden.
    • Fällige Zahllasten aus Umsatz- und Lohnsteuer sollten gestundet werden
    • Die Anträge auf Anpassungen der Vorauszahlungen und Stundungen erfordern ebenfalls gewisse Nachweise und Planungen, die denen der Banken entsprechen.
    • In allen Fällen sind wir gerne bereit, Ihnen hier zu helfen.

Mit besten Grüßen

Ihr BP Team

Prof. Dr. Raimund Baumann



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