Corona und Reise

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„Wenn einer eine Reise gebucht hat und sie nun nicht antreten kann infolge von ...“ 

1).

Ich will meine Reise stornieren. Bekomme ich mein Geld zurück?

Diese Frage ist leider nicht allgemeingültig zu beantworten, es kommt auf den konkreten Fall an. Zuerst einmal macht es einen großen Unterschied, ob Sie eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben oder ob Sie Flug, Hotel und vielleicht Mietwagen einzeln gebucht haben.

Bei einer Individualreise stehen Ihre Chancen leider sehr schlecht, im Falle einer Stornierung Geld zurückzubekommen beziehungsweise nicht zahlen zu müssen. Sie müssten sich auch mit jedem einzelnen Anbieter (also der Fluggesellschaft, dem Hotelbetreiber und der Mietwagenfirma) einzeln auseinandersetzen.

Pauschalreisen dagegen unterliegen rechtlich einem besonderen Schutz. Der macht es unter anderem einfacher, kostenfrei zu stornieren. Voraussetzung ist allerdings, dass „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die eine Reise für den Kunden erheblich beeinträchtigen und damit unzumutbar machen. Was als zumutbar gilt, sehen der Reiseveranstalter und Sie aber eventuell unterschiedlich.

Relativ klar ist der Fall, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel ausgesprochen hat oder zumindest in seinen Sicherheitshinweisen von einer Reise abrät. Für Reisen nach China gibt es zum Beispiel eine Teilreisewarnung. 

Im Fall von Corona ist ein weiteres gutes Argument, wenn das Robert-Koch-Institut das Urlaubsziel zum Risikogebiet erklärt, wie jetzt mit Südtirol geschehen. Diese Liste wird jeden Tag neu bewertet.

Schwieriger wird es, wenn Sie zum Beispiel eine Reise in die Toskana gebucht haben. Für Ihr eigenes Sicherheitsgefühl ist das womöglich zu nah dran an den Risikogebieten, der Veranstalter könnte aber argumentieren, dass das Infektionsrisiko dort niedrig ist. Im Zweifelsfall müssen Sie es darauf ankommen lassen, und den Streit vor ein Gericht bringen.

2).

Wann sollte ich meine Reise stornieren?

Stornieren Sie Ihre Reise so spät wie möglich. Derzeit ändert sich die Situation täglich. Und wenn Sie lange genug warten, wird Ihr Urlaubsziel ja vielleicht noch als Risikogebiet eingestuft – dann stehen Ihre Chancen viel besser, Ihr Geld komplett zurückzubekommen beziehungsweise nichts zahlen zu müssen!

Natürlich kann es auch sein, dass Ihr Reiseveranstalter bis dahin freiwillig eine Stornierung oder Umbuchung anbietet. Im Fall Südtirol ist das zum Beispiel bei FTI, TUI und DER möglich. Fragen Sie am besten bei Ihrem Reiseveranstalter direkt nach, notfalls auch immer wieder.

3).

Ich habe eine Reise gebucht, aber komme wegen Corona nicht an mein Ziel – was nun?

Durch das Coronavirus sind die Buchungen bei vielen Fluggesellschaften deutlich zurückgegangen. Lufthansa kündigte deshalb am Freitag an, in den nächsten Wochen etwa die Hälfte aller Flüge zu streichen. Viele Reisende dürften es dadurch schwerer haben, rechtzeitig oder überhaupt an ihr Urlaubsziel zu kommen.

Manche Länder lassen Deutsche aber inzwischen auch schon gar nicht mehr einreisen: Israel zum Beispiel setzt diese drastische Maßnahme seit dem 6. März um. Das Königreich Bhutan hat erklärt, seine Grenzen für alle Touristen zu schließen. Weitere Länder könnten in den nächsten Tagen und Wochen nachziehen.

Was passiert also, wenn Sie Ihre Reise gar nicht erst antreten können? Dann bekommen Sie Ihr Geld in jedem Fall zurück – denn die Reise findet ja, ohne dass Sie etwas dafür können, gar nicht statt.

Gerne beraten wir Sie in Fragen zum Reiserecht, auch in Zeiten von Corona stehen wir Ihnen mit Rat und Vertretung zur Verfügung.

Dies entspricht meinem Selbstverständnis als Anwältin.

Ihre 

Manuela Schwennen

Rechtsanwältin


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