Coronavirus, COVID-19 – was Reisende jetzt wissen müssen

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Das Cornonavirus breitet sich aktuell immer weiter aus und verursacht eine große Unsicherheit, mitunter sogar Panik, bei den meisten Urlaubern.

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, haben viele Länder Einreisebeschränkungen bzw. Einreisestops erhoben.

Insbesondere im Hinblick auf die nahenden Osterferien fragen sich nun viele Reisende, wie sie sich richtig verhalten sollen.

Zunächst sollten sich Reisende rechtzeitig und wiederkehrend über die aktuelle Situation ihres anvisierten Reiseziels informieren. Entsprechende Informationen sind exemplarisch auf der Internetseite des Auswärtigen Amts zugänglich.

Haben sie eine Pauschalreise gebucht und hat das Auswärtige Amt, vor Ihrem Reisebeginn, aber nach der Buchung, eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen, können Sie Ihre Reise aufgrund eines „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstandes“ kostenlos stornieren oder umbuchen. 

Dabei ist zu beachten, dass man als Reisender seine Reise so frühzeitig wie möglich stornieren oder umbuchen sollte. Sind die soeben erläuterten Voraussetzungen erfüllt, ist der Reiseveranstalter ebenso verpflichtet, Ihnen eine bereits gezahlte Anzahlung zu erstatten.

Liegt keine offizielle Reisewarnung vor, ist es eine Kulanzentscheidung des Reiseveranstalters, ob eine kostenlose Stornierung bzw. Umbuchung möglich ist. In derartigen Fällen entstehen jedoch zumeist erhebliche Stornierungskosten.

Sollten die benannten Voraussetzungen einer kostenlosen Stornierung nicht vorliegen, denken viele Reisende darüber nach, ob eine abgeschlossene Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung die Reisekosten erstattet. Eine solche Eintrittspflicht hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Jedoch besteht häufig ein Ausschluss für Epidemien, Pandemien und Terror.

Zusätzlich verbleibt die Möglichkeit, die Reise auf eine andere Person zu übertragen. Diese Übertragung muss dem Veranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn nachweisbar mitgeteilt werden. Im Einzelfall kann die Frist auch kürzer sein. Zudem darf Ihnen der Reiseveranstalter die ihm entstandenen Mehrkosten berechnen.

Wird die Pauschalreise hingegen vom Reiseveranstalter selbst abgesagt, muss dieser Ihnen den bereits geleisteten Reisepreis grundsätzlich erstatten.

Individualreisende haben diesen Schutz nicht und bleiben in den meisten Fällen auf ihren Reisekosten sitzen.

Selbstverständlich kommt es bei der Beurteilung Ihrer individuellen Ansprüche auf den Einzelfall an. Wir beraten Sie gern, bezüglich Ihrer persönlichen Fragestellungen und welche Ansprüche Ihnen konkret zustehen. Die Beratung kann dabei gern persönlich, aber auch fernmündlich – via Telefon, Facetime oder Skype erfolgen. Über die entsprechenden Buchungs-Variationen können Sie sich gern telefonisch oder in unserem Onlineshop unter https://www.jurasnacks.de/shop informieren.

Bitte beachten Sie das zwischenzeitlich für das gesamte Ausland eine allgemeine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgegeben wurde.


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