Covid-19-Tests und Betrug

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Betrug in Zeiten von Corona

Die Strafbarkeit des Betrugs ist in § 263 des Strafgesetzbuchs geregelt (StGB). Ein Betrug liegt immer dann vor, wenn jemand sich oder Dritten durch Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte und dabei das Vermögen eines anderen schädigt.

Der Tatbestand ist einer der umfangreichsten und praxisrelevantesten Tatbestände. Denn insbesondere die Tathandlung des Täuschens kann in vielen Formen auftreten. „Täuschen“ meint im Kontext des § 263 StGB das Hervorrufen falscher Tatsachen oder das Aufrechterhalten von Fehlvorstellungen. Eine Täuschungshandlung ist im Sinne der Rechtsprechung eine

Einwirkung des Täters auf die Vorstellung des Getäuschten, die objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, beim Adressaten der Erklärung eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen. Sie besteht in der Vorspiegelung falscher oder in der Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen.

Doch nicht nur die Täuschung kann viele Formen annehmen.

Der Straftatbestand des Betrugs kann auch in vielen verschiedenen Verhältnissen auftreten. So ist ein sog. „Dreiecksbetrug“ möglich. Das bedeutet, dass das Opfer der Täuschungshandlung und die am Vermögen geschädigte Person nicht identisch sein müssen. Solange die getäuschte Person über das Vermögen des Dritten verfügen kann, ist auch in derartigen Situationen ein Betrug möglich. Die Fallgruppen sind zahlreich und beschäftigen die Rechtsprechung, die Lehre und Studenten seit Jahrzehnten.

Es gibt neben dem allgemeinen Betrugstatbestand auch einige speziell geregelte Betrugsvarianten. So zum Beispiel Computerbetrug, Kreditbetrug, Sportwettbetrug usw.

In Zeiten der Corona-Pandemie ist aber eine Art von Betrug besonders in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dies ist der Betrug durch Covid-Testzentren bzw. der Abrechnungsbetrug gewesen.

Das Betreiben der Testzentren konnte durchaus lukrativ sein, als 3-G für ausreichend gehalten wurde und die Kosten der Schnelltest durch die Allgemeinheit finanziert wurden. Die meisten werden die Erfahrung gemacht haben, wie eine Person den Abstrich vorgenommen hat und man 15 Minuten später ein kleines Stück Papier erhalten hat, um sich mit Freunden und Familie treffen zu können.

Jeder Test wurde von den Testzentren vermerkt und registriert. Die Nachweisanforderungen sind teilweise so aufwendig gewesen, dass es für kleinere Apotheken kaum lukrativ gewesen ist. Allerdings haben Kriminelle die Überforderung öffentlicher Stellen genutzt, um eine Masse manipulierter Testbescheinigung einzureichen, um Testleistungen abzurechnen, die nie geleistet wurde.

Als dieses Vorgehen in der Öffentlichkeit Gehör fand, wurden die Kontrollen verschärft. Dies geschah vor allem zu Lasten der kleinen Apotheken und Anbieter, die, wenn sie die hohen Hygienestandards einhalten wollten, kaum kostendeckend arbeiten konnten. Diese Kleinanbieter sind in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten.

Die Betrugsgefahr liegt auf der Hand. Eine falsche Abrechnung kann ein Hinweis darauf sein, dass versucht wird, beim Staat die Fehlvorstellung hervorzurufen, dass Covidtest durchgeführt wurde. Zahlt der Staat auf eine solche Täuschung hin das Geld aus, liegt ein vollendeter Betrug vor.

Viele kleine Unternehmer haben nun mit der Sorge zu kämpfen, dass ihr Beitrag zur Überwindung der Pandemie aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung, einer kleinen Unachtsamkeit, durch die Behörden mit der Erhebung einer Anklage wegen Betrugs honoriert wird. Schon eine auffällige Diskrepanz zwischen bestellten Test-Kits und Abrechnungen kann den Anfangsverdacht begründen, sodass Ermittlungen eingeleitet werden.

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Doch ein strafrechtliches Verfahren kann auch die Berufskammern auf den Plan rufen. So kann ein kleiner Fehler nicht nur eine empfindliche Geld- oder Haftstrafe bedeuten, sondern ggf. auch den Verlust der Zulassung zur Folge haben.

Aus diesem Grund ist im Falle eines Betrugs die Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht wichtig. Denn es gibt bei einem so vielschichten und komplexen Tatbestand wie dem Betrug zahlreiche Ansatzpunkte für eine effektive Strafverteidigung.

Sobald Sie als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens geführt werden, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Strafrecht konsultieren, um sofort entschieden gegen die Vorwürfe durch die Behörden vorgehen zu können.

Schweigen Sie und machen Sie sich bewusst, dass bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Sie nur Ihr Anwalt und Strafverteidiger ausschließlich Ihrem Interesse verpflichtet ist.

 


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