Covid-19 – Was ist vor Erstellung einer Patientenverfügung zu bedenken?

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Durch das Coronavirus (Covid-19) kann bei älteren und/oder vorerkrankten Menschen u.a. eine schwere Lungenentzündung ausgelöst werden. Der Krankheitsverlauf kann die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Behandlung ggf. mit Beatmung mit sich bringen. Trotz intensivmedizinischer Maßnahmen kann der Krankheitsverlauf tödlich sein. Bereits im Vorfeld einer solchen Behandlung sollten daher zu treffende Entscheidungen überlegt werden. Es ist ratsam, sich mit einem möglichen Krankheitsverlauf, den zur Verfügung stehenden medizinischen Behandlungsmaßnahmen und den eigenen Wünschen auseinanderzusetzen.

Um sich ein klares Bild von den möglichen Auswirkungen von Covid-19 auf die eigene gesundheitliche Situation machen zu können, sollte ein Gespräch mit dem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt geführt werden. Der Arzt kann anhand der bekannten Vorerkrankungen und des Krankheitsverlaufs bei einer Covid-19-Erkrankung über die persönliche Situation aufklären.

Es ist angeraten, sich beim Gespräch mit dem behandelnden Arzt auch darüber aufklären zu lassen, welche lebensverlängernden Maßnahmen bei einem schweren Verlauf von Covid-19 in Betracht kommen und welche Komplikationen hier entstehen können, um dann eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Beispielsweise stellt die Beatmung über einen Beatmungsschlauch in der Lunge eine intensivmedizinische Therapie dar. Der Betroffene wird in dieser Zeit in ein künstliches Koma versetzt, über eine Magensonde ernährt und erhält einen Blasenkatheter. Bei einer solchen Behandlung kann es in Anbetracht eines höheren Alters und/oder von Vorerkrankungen zu erheblichen Komplikationen kommen.

Die Erkenntnisse aus dem Gespräch mit dem behandelnden Arzt ermöglichen es, im Rahmen einer Patientenverfügung grundlegende Entscheidungen über den Umfang und die Durchführung von intensivmedizinischen Maßnahmen bei einer Covid-19-Erkrankung festzulegen. Dies ist im Vorfeld einer Krankenhauseinweisung oder der Behandlung durch einen Notarzt ratsam. Hierbei ist zu überlegen, welche Behandlungen noch gewünscht sind und welche nicht mehr gewünscht sind. Die Behandlungen, die nicht mehr gewünscht sind, sind dann in einer Patientenverfügung festzulegen.

Selbstverständlich kann man, solange man selbst einwilligungsfähig ist, mit den Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus die Situation direkt besprechen. Es ist aber zu bedenken, dass man ein solches Gespräch derzeit nur allein mit den Ärzten führen kann, da für Angehörige im Moment meist ein Besuchsverbot im Krankenhaus besteht. Es ist ratsam, eine erstellte Patientenverfügung mit ins Krankenhaus zu nehmen, soweit hierfür die Zeit bleibt, oder den behandelnden Arzt darauf hinzuweisen, dass man eine Patientenverfügung hat.

Zur Umsetzung der Patientenverfügung ist ferner ein Vorsorgebevollmächtigter einzusetzen. Der behandelnde Arzt im Krankenhaus kann sich dann mit der bevollmächtigten Person in Verbindung setzen und die weitere Behandlung absprechen, falls es zu der Situation kommt, dass man selbst nicht mehr ansprechbar ist.

Damit der Vorsorgebevollmächtigte in einem solchen Gespräch die Wünsche des Betroffenen umsetzen kann, sollte man im Vorfeld mit ihm darüber reden. Grundvoraussetzung für ein solches Gespräch ist die eigene Beschäftigung mit der Thematik. Nur so kann man seinen Willen bilden und die bevollmächtigte Person damit in die Lage versetzen, mit dem Ärzteteam die wichtigen Fragen des Therapieziels im Hinblick auf den Willen des Betroffenen zu besprechen.


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