Cum-ex Deals - Strafverfahren Landgericht Bonn - Banken vorgeladen - Schadensersatz für Anleger

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Vor dem Landgericht Bonn beginnt der Prozess gegen zwei ehemalige Aktienhändler, denen Steuerbetrug in zahlreichen Fällen vorgeworfen wird. Die Vorwürfe betreffen sogenannte Cum-Ex-Deals, bei denen Aktien zeitnah zum Dividendenstichtag häufig gehandelt wurden, mit dem Ziel, die nur einmal abgeführte Kapitalertragssteuer mehrfach erstattet zu bekommen. Allein in diesem Verfahren geht es der Anklage zufolge um mehr als 400 Millionen Euro, die unrechtmäßig dem Fiskus entzogen wurden. Insgesamt wird der Schaden durch derartige Geschäfte nach unterschiedlichen Berechnungen auf mehr als 10 Milliarden Euro geschätzt.

Aufsehen erregte nun die kurz vor Prozessbeginn getroffene Entscheidung des Landgerichts Bonn, wonach mehrere Banken und Finanzinstitute zu dem Verfahren als Nebenbeteiligte vorgeladen werden.

Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 19. August 2019 sollen unter den nun vorgeladenen Unternehmen die Holdinggesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & CO, Fondsgesellschaften der französischen Bank Société Générale, die US-amerikanische Bank BNY Mellon und Hansainvest sein. Hintergrund ist offenbar die nach Auffassung des Gerichts in Betracht kommende Anwendung von Einziehungsmaßnahmen, die sich nach den aktuellen Vorschriften der Strafprozessordnung auch gegen Dritte richten können, welche in dem Strafverfahren nicht beschuldigt sind, jedoch aufgrund einer Tat eines Beschuldigten Vermögenswerte erlangt haben, vgl. § 73b StPO. 

M.M Warburg & CO berichte auf der eigenen Internetseite in einer Meldung vom 10. Januar 2019 über eine im Dezember 2018 gegen die Deutsche Bank eingereichte Klage zur Geltendmachung von Freistellungs- und Schadensersatzansprüchen. Danach soll die Verantwortung für ein etwaiges Fehlverhalten im Rahmen von Aktientransaktionen in den Jahren 2007 und 2011 bei der Deutschen Bank als inländischer Depotbank von Warburg liegen.

In die sogenannten Cum-Ex Deals waren zahlreiche Kreditinstitute verwickelt. In vielen Fällen werden noch staatsanwaltliche Ermittlungen geführt. 

Im Juli 2019 hat das Finanzgericht Köln die Klage des US-Fonds KK Law Firm Retirement Plan Trust abgewiesen, Az. 2 K 2672/17. Die Fondsgesellschaft hatte auf Erstattung von Kapitalertragssteuern aus Cum-Ex-Deals geklagt. Der das Verfahren führende Präsident des Finanzgerichts ließ keinen Zweifel an der aus seiner Sicht illegalen Geschäftspraxis der Cum-Ex-Deals und bezeichnete diese als „ein kriminelles Glanzstück“. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der in dem Verfahren betroffenen Rechtsfragen wurde die Revision zum Bundesfinanzhof in dem Urteil zugelassen.

Für viele Anleger, welche ohne Kenntnis der Geschäftspraxis bzw. in Unkenntnis von deren rechtlicher Angreifbarkeit in entsprechende Fonds investiert haben, sind Schadensersatzansprüche zu prüfen. Denn die Fondsgesellschaften haben nach Aufdeckung und Beendigung der Cum-Ex-Deals vielfach erhebliche Verluste gemacht. In den letzten Jahren gab es bereits erfolgreiche Prozesse gegen die ebenfalls im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell in Erscheinung getretene Sarasin Bank. Diese wurde sowohl von dem Landgericht Ulm (vom Oberlandesgericht Stuttgart, Az. 5 U 98/17, bestätigt) als auch von dem Landgericht München, Az. 34 O 680/16, zur Schadensersatzleistung verurteilt. 

Anleger, die nicht über die Geschäftspraxis  betroffener Fonds und deren rechtliche Problematik informiert wurden, sollten daher Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff berät bundesweit Anleger, die fehlerhaft beraten wurden. Er rät Anlegern entsprechender Fonds, zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da bestehende Schadensersatzansprüche ggf. zum Ende des Jahres 2019 verjähren können.



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