Cyberstrafrecht - Ransomware-Angriffe #Risiken #polizei #lösegeld

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Ransomware-Angriffe nehmen zu, und sowohl das BKA als auch das BSI warnen vor den Risiken einer Lösegeldzahlung. Die Verweigerung der Zahlung kann den dauerhaften Datenverlust und schwerwiegende Geschäftsschäden nach sich ziehen. 

Zahlung des Lösegelds als strafrechtliches Risiko?

Dennoch birgt die Zahlung des Lösegelds als Unternehmensverantwortlicher rechtliche Gefahren: Es besteht die Möglichkeit, sich der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung schuldig zu machen, gemäß § 129 I 2 Var. 1 StGB, insbesondere wenn die Angreifer als Teil einer solchen Vereinigung gelten. Dies ist jedoch schwer nachweisbar, und im Zweifel gilt die Unschuld des Angeklagten.

Notstand?

Eine strafrechtliche Verantwortung könnte sich auch aus der fälschlichen Annahme einer Nötigungslage ergeben, wobei § 34 StGB hier nur begrenzt Schutz bietet, da er den Eigentumsschutz ausschließt. In einigen Fällen könnte ein entschuldigender Notstand nach § 35 StGB relevant sein, doch wird dies selten anerkannt.

Letzer Ausweg Einstellung des Verfahrens

Sollte der Tatbestand nachweisbar und nicht gerechtfertigt sein, besteht dennoch Spielraum im Strafprozess. Die Staatsanwaltschaft kann von einer Verfolgung absehen, insbesondere wenn die kriminelle Vereinigung im Ausland agiert. Cyberversicherungen decken solche strafrechtlichen Handlungen in der Regel nicht ab, was zusätzliche rechtliche Risiken für das Unternehmen mit sich bringt.

Zudem ist es unwahrscheinlich, dass Unternehmensverantwortliche wegen Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche belangt werden, da das Wissen um die Nutzung der Gelder für terroristische Zwecke fehlt und Opfer von Erpressung nicht Ziel der entsprechenden Gesetze sind.

Fazit
Es gab bislang keine bekannten Anklagen in solchen Fällen, doch das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung bleibt. Bei einem Ransomware-Angriff sollte daher stets rechtlicher Beistand eingeholt werden, um die komplexen rechtlichen Fragen zu klären.

Nicht zögern, sofort handeln! Bei einem Ransomware-Angriff zählt jede Minute. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Optionen zu verstehen und Ihre Rechte zu schützen. Vermeiden Sie vorschnelle Entscheidungen und lassen Sie sich fachgerecht beraten, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren. 

Gerne helfe ich Ihnen, die beste Vorgehensweise zu ermitteln und weitere Schäden abzuwenden.

von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax) 


Herr Figatowski ist Rechtsanwalt und Partner bei GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski Todtenhöfer PartmbB. 

Zu den Tätigkeitschwerpunkten gehört neben dem Strafrecht und Steuerstrafrecht auch das Cyberstrafrecht sowie die Unterstützung im Bereich Incident Response und IT-Forensik. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Recht der Künstliche Intelligenz und das Datenschutzrecht.

Unsere Kanzleiwebseite finden Sie unter www.gtkr.de. Sie erreichen Herrn RA Figatowski unter bonn@gtkr.de . Die Texte und Bilder sind mit Hilfe von GPT4 erstellt.

Foto(s): martin figatowski

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