d.i.i. Investment GmbH - BaFin stellt Antrag auf Insolvenz

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Gegen die d.i.i. Investment GmbH (Wiesbaden) wurde am 17.04.2024 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen und ein Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz über deren Vermögen gestellt.

Laut BaFin basiert das Moratorium gegen die d.i.i. Investment GmbH auf der Vorschrift des § 42 KAGB und der Insolvenzantrag auf § 43 KAGB.


Gründe für das gegen die d.i.i. Investment GmbH gerichtete Veräußerungs- und Zahlungsverbot und den Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz

Nach § 42 KAGB kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei einer Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft gegenüber ihren Gläubigern oder einer Gefahr für die Sicherheit der ihr anvertrauten Vermögensgegenstände alle zur Abwendung dieser Gefahr geeigneten und erforderlichen Maßnahme ergreifen.

Gemäß § 43 KAGB wird der BaFin außerdem die Möglichkeit eröffnet, bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beantragen.

Die Notwendigkeit eines entsprechenden Moratoriums bei der d.i.i. Investment GmbH wird von der Bundesanstalt damit begründet, dass die noch vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft in einem geordneten Verfahren gesichert werden müssten, bis das zuständige Amtsgericht über den Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz entschieden habe.

Grund für den Insolvenzantrag sei, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig ist. Ihre Muttergesellschaft, die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werde, habe bereits am 02.04.2024 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht.


Betrug mit Scheinrechnungen bei der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG?

Laut übereinstimmenden Medienberichten soll Grund für die Insolvenz ein Betrug durch beauftragte Dienstleister mittels Scheinrechnungen sein. Dieser Dienstleister habe die d.i.i.-Gruppe Gesellschaft bei der Abrechnung von Hausmeisterleistungen und Kleinstaufträgen vorsätzlich getäuscht und geschädigt.

Betroffen hiervon sind mutmaßlich insgesamt vier d.i.i.-Immobilienfonds.

Ob dies der alleinige Grund für die Zahlungsunfähigkeit der d.i.i. Investment GmbH ist, bleibt aber vorerst offen und wird sich voraussichtlich im Laufe des Insolvenzverfahrens herausstellen.


Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Immobilienfonds der d.i.i.-Gruppe, bzw. der d.i.i. Investment GmbH

Anleger, die Anteile an einem der von der Insolvenz betroffenen Immobilienfonds wie zum Beispiel der "14. GmbH & Co. Geschlossene Investment KG" sind, sollten von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, drohende Verluste im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage zu minimieren.

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Foto(s): @seimetz-rechtsanwaelte.de


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