ThomasLloyd Cleantech - Auszahlung durch Verluste gefährdet?

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In den letzten Jahren hat ThomasLloyd unter der Bezeichnung "Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft GmbH und & Co. KG" (CTI Vario), "Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft GmbH & Co. KG" (CTI 5 D, CTI 8) und "Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG" (CTI 9 D, CTI 15) mehrere Fondsgesellschaften gegründet und hierfür mehr als € 700 Millionen bei rund 28.000 Anlegern eingesammelt.

Die eingeworbenen Gelder wurden von den Fondsgesellschaften größtenteils an die ThomasLloyd Infrastructure Holding GmbH (TLCIH) weitergereicht, die mit diesen finanziellen Mitteln unter anderem in asiatischen Schwellenländern Infrastrukturprojekte im Bereich erneuerbarer Energien initiieren wollte.

Diese Fonds und Gesellschaften haben allerdings inzwischen hohe Verluste zu verzeichnen, die sich künftig auch auf die Höhe der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens an die Anleger auswirken dürften.


Warnung der Verbraucherschutz-Organisation "Stiftung Warentest": Bereits im Jahre 2022 hohe Verluste bei ThomasLloyd-Fonds Cleantech CTI 9 D und CTI Vario D

In einem von der Verbraucherschutz-Organisation "Stiftung Warentest" am 23.09.2022 veröffentlichten Beitrag über die finanziellen Verhältnisse bei den ThomasLloyd Cleantech Fonds wurde bereits darüber berichtet, dass unter anderem bei den Fonds "Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft (CTI 9 D)" und "Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft (CTI Vario D)" laut Jahresabschluss für das Jahr 2020 Verluste in Höhe von € 80,5 Millionen, bzw. € 12,4 Millionen aufgelaufen seien.

Da diese Verluste voll zu Lasten des Kommanditkapitals der Anleger gingen, sei der Wert ihrer Anteile an diesen Gesellschaften drastisch geschrumpft.

Laut "Stiftung Warentest" läge der Wert dieser Anteile bei der "Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft (CTI 9 D)" nur noch bei etwa 36% des ursprünglich gezeichneten Kommanditkapitals und bei der "Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft (CTI Vario D)" noch niedriger.

Auch die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TLCIH), an die das Geld der Fondsanleger geflossen ist, habe gemäß ihrem Jahresabschluss 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € 332,1 Millionen erwirtschaftet. Da deren Eigenkapital inzwischen im negativen Bereich läge, stelle sich die Frage einer Überschuldung, was jedoch von der TLCIH mit dem Hinweis auf eine Nachrangigkeit der Forderungen der jeweiligen Fonds zurückgewiesen worden sei.

Angesichts dieser Erfahrungen gibt die Verbraucherschutz-Organisation an die Anleger der ThomasLloyd CTI-Fonds die deutliche Warnung aus, die Kosten dieser Anlageangebote zu hinterfragen und der Geschäftsführung bei einer etwaigen Unzufriedenheit mit der Entwicklung dieser Kapitalanlage die Entlastung zu verweigern.


Aktuelle Neuigkeiten: Anlegerblog "investmentcheck.de" enthüllt weitere Millionenverluste bei ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding und CTI-Fonds

In einer aktuellen Veröffentlichung berichtet nunmehr der bereits seit vielen Jahren im Bereich des grauen Kapitalmarktes und des Anlegerschutzes tätige und erfahrene Wirtschaftsjournalist Stefan Loipfinger in seinem Anlegerblog "investmentcheck.de" davon, dass sich aus der Bilanz der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH weitere Verluste der Gesellschaft in Höhe von etwa € 89 Millionen ergäben, wodurch das negative Eigenkapital auf rund € 221 Millionen angewachsen sei.

Laut "investmentcheck.de" seien diese enormen Verluste unter anderem darauf zurückzuführen, dass die in dem Anlageportfolio der ThomasLloyd CTI-Fonds enthaltenen Biomassekraftwerke jedenfalls bis Ende 2021 noch keinen Strom produziert hätten.

Außerdem sei das Ergebnis der Gesellschaft massiv durch Gebühren in Form von Verwaltungskosten und Managementgebühren belastet.

Vor diesem Hintergrund steht zu befürchten, dass sich diese Verluste auch auf die Ansprüche der Anleger bei der "Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft" und der "Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft" auf Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens auswirken werden.


Mehrere aktuelle Gerichtsurteile im Jahre 2023 gegen ThomasLloyd

Im Jahre 2023 wurde die zur ThomasLloyd-Gruppe gehörende CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) von mehreren deutschen Gerichten zur Rück-, bzw. Auszahlung von Genussrechten verurteilt, die Anleger bei der Rechtsvorgängerin dieser Gesellschaft gezeichnet hatten.

Obwohl die CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) ihren Sitz in England hat, wurde in allen Gerichtsurteilen ungeachtet des "Brexit" die örtliche und internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klagen gegen die Gesellschaft bejaht.

Im Übrigen hätten Anleger jedenfalls nach wirksamer Kündigung ihrer Genussrechte trotz der Verschmelzung der ursprünglichen Emittentin mit der CTIH und der "Umwandlung" der Genussrechte in Aktien einen Anspruch auf Auszahlung des vollen Genussrechtekapitals nebst Zinsen gegen die Gesellschaft.

Zuletzt hat insbesondere auch der Bundesgerichtshof in einem neuen aktuellen Gerichtsurteil bestätigt, dass nach einer wirksamen Kündigung der Genussrechte ein Anspruch auf Auszahlung des Genussrechte-Kapitals gegenüber der CT Infrastructure Holding Ltd. selbst dann als Schadensersatz geltend gemacht werden kann, wenn der Anleger pflichtwidrig zur Rücknahme seiner Kündigung bewegt wurde.


Beteiligung an ThomasLloyd CTI-Fonds bei fehlerhafter Aufklärung und Beratung außerordentlich kündigen?

Nach mehreren uns vorliegenden Gerichtsurteilen des Bundesgerichtshofs können Anleger, die von ihrem Anlageberater oder -vermittler unvollständig oder fehlerhaft über die mit diesen unternehmerischen Beteiligungen einhergehenden Besonderheiten und Risiken aufgeklärt und beraten wurden, ihre Anlage grundsätzlich außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen, bevor der Fonds "pleite" ist.

Nach einer entsprechenden Kündigung steht den Anlegern gegen die Gesellschaft ein Anspruch auf Berechnung und Auszahlung eines etwaigen Auseinandersetzungsguthabens zu, dessen Höhe von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Kündigung durch eine entsprechende Auseinandersetzungsbilanz zu ermitteln ist.

Daneben können Anleger ihre Verluste im Falle einer unvollständigen oder fehlerhaften Beratung auch als Schadensersatz gegenüber ihrem Anlagevermittler und gegenüber den Gründungsgesellschaftern des jeweiligen Fonds geltend machen.


Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Cleantech-Fonds bei ThomasLloyd

Falls Anleger bei Zeichnung ihrer Fondsbeteiligungen an der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH oder der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft über die mit dieser Kapitalanlage einhergehenden Besonderheiten und Risiken aufgeklärt oder beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, diese Beteiligung vorzeitig mit sofortiger Wirkung zu kündigen und wegen der erlittenen Verluste Schadensersatz gegenüber dem Vermittler oder den Gründungsgesellschaftern des Fonds geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


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Foto(s): @seimetz-rechtsanwaelte.de


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