Daimler Abgas Skandal E 350 Cabrio aus Österreich ,geht zurück an Mercedes

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Daimler Abgas Skandal E 350 Cabrio aus Österreich ,geht zurück an Mercedes


Auch bei freiwilligen Rückruf verurteilt das Landgericht Stuttgart Az. 29 O576 / 20 die Daimler AG zur Rückgabe eines E 350 CDI Cabrio mit Euro 5.

Bei dem durch die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München geführten Verfahren handelte es sich um ein Fahrzeug, das in Österreich gekauft wurde. Der Kläger ist österreichische Staatsbürger.

Der streitgegenständliche PKW erhielt einen freiwilligen Rückruf. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, aufgrund des Inverkehrbringens des Fahrzeug, mit dem OM 651 Motor und sieht das Inverkehrbringen eines solchen Fahrzeugs als konkludente Täuschung.

Die Daimler AG hat gegen ihre Verpflichtung gemäß EG- VO 715/2007 verstoßen, da der oben genannte Motor mit einem so genannten Thermo Fenster ausgestattet ist, dass den Motor vor Schaden bewahren soll.

Gemäß der bekannten EuGH Rechtsprechung, darf dieses Thermo Fenster jedoch nur in Ausnahmefällen zum Schutz der Motoren eingesetzt werden und nicht wie hier, die Regel darstellen. Die Daimler AG hat nicht dargelegt, dass die Reduktion der Abgasrückführung aus Gründen des Motorschutzes zwingend erforderlich war. Es liegt also somit eine illegale und unzulässige Abschalt Vorrichtung vor, so dass dem Kläger, aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ein Schaden entstanden ist.

Die Beklagte wurde deshalb zur Rücknahme des Fahrzeugs, abzüglich der Nutzungen verurteilt.  Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Beklagte, ebenso, zur Übernahme der vorgerichtlichen Anwaltskosten.

Der streitgegenständliche Pkw wurde von der Daimler AG im Zuge einer freiwilligen Servicemaßnahme zurückgerufen, um die verbotene Abschaltvorrichtung, die gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens nicht offen gelegt wurde, dies entgegen der gesetzlichen Verpflichtung, zu beseitigen.

Für das Gericht war es unerheblich, ob es sich um eine freiwillige oder um eine verpflichtende Rückrufmaßnahme des KBA gehandelt hat. Fest steht jedenfalls, dass eine verbotene Abschaltvorrichtung in Form eines Thermofensters vorliegt. Dies allein begründet das deliktische Vorgehen der Daimler AG. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass hier eine vorsätzliche unerlaubte Handlung der Beklagten vorliegt.

Nachdem der BGH, wie der EUGH, im Grundsatz entschieden haben, dass Abschaltvorrichtungen einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.


Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertrags Abschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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