Diesel Abgas Skandal: Mercedes Daimler betroffen – was können Sie tun? Update oder Schadensersatz

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Betroffene Daimler Kunden fragen sich nun wie sie sich verhalten sollen. Wie bereits bekannt, hat Daimler auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Europa einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Dieselmotor gestartet. Europaweit sind rund 700.000 Fahrzeuge Teil des Rückrufes. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Der Rückruf wird sich dabei überwiegend auf die folgenden Modelle erstrecken: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651) und aktuell auch GLK 220 CDI. Es sind zudem weitere einzelne Modellvarianten im Umfang des Rückrufes.

Nunmehr hat das Kraftfahrtbundesamt jedoch erneut ein förmliches Anhörungsverfahren gegen Daimler eröffnet. 

Gegenstand dieses Verfahrens ist, dass Daimler entgegen der Zusicherungen in den letzten Verfahren, nicht sämtliche Manipulationen offen gelegt hat, sondern versucht hat, durch die freiwillige „Servicemaßnahme“ den Einsatz einer weiteren illegalen Abschalteinrichtung zu vertuschen. Es geht um Fahrzeuge des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit der Abgasnorm 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden

Bei der in diesen Fällen verwendeten illegalen Abschalteinrichtungen handelt es sich um sog. „Thermofenster“, bei denen mittels Software eine spezielle Temperaturregelung aktiviert wird. 

Diese hält den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter und verzögert die Aufwärmung des Motoröls. Die Folge ist, dass die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand auf einem niedrigeren Niveau, unterhalb des gesetzlichen Grenzwert bleiben. Im Straßenbetrieb wird die Funktion dagegen deaktiviert und der Schadstoffausstoß pro Kilometer deutlich überschritten.

Durch ein solches Update drohen jedoch Folgeschäden:

Ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, ein Leistungsabfall und eine geringere Lebensdauer des Motors. Und noch schlimmer: Experten sind sich einig, dass das Software-Update zu einem erheblichen Mehrverbrauch an dem teuren Harnstoff AdBlue führen wird.

Da sich die Daimler AG weigert, die entsprechend notwendigen Hardware-Umrüstungen vorzunehmen, wird das Problem seitens Mercedes auf den Kunden abgewälzt. Dies hätte zur Folge, dass Sie fortlaufend zur Werkstatt fahren und den teuren Harnstoff AdBlue auf eigene Kosten nachfüllen müssten.

Zudem droht ein Dieselfahrverbot in vielen Städten Deutschlands. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieser Tage mehr als deutlich gemacht. Auch die Richter des Verwaltungsgerichts Stuttgart sind sich einig, dass ein Software-Update nicht ausreichen wird, um die gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxidwerte einzuhalten.

Soll man das Mercedes-Update durchführen lassen?

Die Frage ist mehr als berechtigt. Viele unserer Mandanten in Sachen Volkswagen mussten nach dem Update technische Mängel feststellen.

Es ist eine nicht nur vereinzelt vertretene Auffassung, dass der Abgasbetrug sich nicht so einfach digital zurückdrehen lässt, wie es die Chefetage der Autohersteller gerne hätte. Folgende Probleme im Nachgang zur Nachrüstung sind uns bekannt:

  • Einige Autos springen danach nicht mehr an.
  • Probleme mit der Abgasrückführung (AGR).
  • Mandanten beklagen Leistungsverlust.

Rechtliche Schritte?

Der unkomplizierteste und meist lukrativste Weg, sich von dem mangelbehafteten Wagen zu lösen, ist in der Regel die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dabei erhalten Sie den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurück. Alternativ besteht die Möglichkeit den Finanzierungsvertrag rückabzuwickeln. Im Falle der Finanzierung erhalten Sie sämtliche Zahlungen, egal ob Darlehnsrate oder Barzahlung, ab dem Zeitpunkt der Zahlung verzinst.

So können Sie die Rückerstattungssumme berechnen:

(Kaufpreis in EUR x gefahrene Kilometer) / (300.000 km – Kilometerstand bei Kauf) 

Beispiel: 

(43.000 EUR x 50.000) / (300.000 km – 10.000 km) = 7.413,79 (Nutzungsersatz) 

Rückerstattung = 43.000,00 EUR – 7.413,79 EUR = 35.586,21 EUR

In ähnlich gelagerten Fällen gegen die Volkswagen AG konnten wir für unsere Mandantschaft bereits in großer Zahl gerichtliche Erfolge erzielen. Wir führen bereits Klage für betroffene Daimler-Kunden u. a. bei den Landgerichten in Lübeck, Kiel, Berlin und Krefeld.

Gerne beraten wir Sie auch bei Ihren Schritten gegen die Daimler AG. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung.



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