Daimler im Dieselskandal: Kraftfahrtbundesamt weist Widersprüche gegen Rückrufbescheide zurück

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Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat kürzlich bestätigt, dass fast alle Einwände von Daimler gegen die Dieselrückrufbescheide zurückgewiesen wurden.

In nur einem Fall steht die Entscheidung noch aus. Das KBA bestätigte damit die seit 2018 getroffene Aussage: Die Daimler AG hat die Abgasreinigung von Hunderttausenden von Mercedes-Dieselmotoren manipuliert. Im Mai 2018 hatte das KBA einen Mercedes Vito ( Euro 6) des Automobilkonzerns zurückgerufen - wegen einer "unzulässigen Abschalteinrichtung". 

Weitere Rückrufbescheide für zahlreiche Modelle folgten in den darauffolgenden Monaten und Jahren . Betroffen sind mittlerweile 550.000 Fahrzeuge in Deutschland und 1,4 Millionen europaweit - von der A-Klasse bis zur oberen S-Klasse und dem Transporter Sprinter. Betroffen sind die Baujahre 2008 bis 2018.

Das KBA hat unzulässige Abschaltvorrichtungen im Fahrzeug entdeckt, einschließlich der Temperaturregelung des Kühlmittelsollwerts. 

Die Daimler AG vertritt den Standpunkt, die von ihr verwendeten Abschalteinrichtungen seien legal.

 In der Folge hat die Daimler AG Widerspruch gegen die Rückrufbescheide eingelegt, jedoch widerstrebend begonnen, Software-Updates auf den betreffenden Fahrzeugen zu installieren.

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums kann Daimler im nächsten Schritt gegen die Bescheide klagen. Sollte Daimler vor Gericht ziehen, droht ein langjähriger Rechtsstreit durch mehrere Instanzen. Akzeptiert der Autobauer die Zurückweisung der Widersprüche, sind die Bescheide des KBA rechtskräftig.

Die Daimler AG hat bei Dieselfahrzeugen eine unzulässige Absperrvorrichtung eingebaut, die sicherstellt, dass das Abgasreinigungssystem nur auf dem Prüfstand normal funktioniert. Im tatsächlichen Straßenbetrieb beträgt die vom Fahrzeug ausgestoßene Stickoxidmenge jedoch ein Vielfaches der zulässigen Menge. Betroffene Fahrer haben Anspruch auf Schadensersatz. In Anbetracht der Tatsache, dass das KBA den Widerspruch von Daimler zurückgewiesen hat, sind Ansprüche nun noch besser durchsetzbar, weil die Behörde nun die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtung erneut bestätigt hat. 

Sollten in Ihrem Fahrzeug einer der mutmaßlich betroffenen Dieselmotoren verbaut sein, prüfen wir gerne, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Sie erhalten von uns Ersteinschätzung, ob Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend gemacht werden können.








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