Darf der Vermieter einen Schlüssel zur Mietwohnung behalten? - Rechtslage und Rechte der Mieter

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Der Moment, in dem ein Mieter die Schlüssel zur neuen Wohnung erhält, ist oft von großer Bedeutung. Doch welche Regeln gelten bezüglich der Schlüssel, wie viele Exemplare sind zulässig, und welche Rechte und Pflichten haben Vermieter und Mieter in dieser Angelegenheit? In diesem Artikel werden wir die Rechtslage beleuchten und die gängigsten Fragen dazu beantworten.

Anzahl der Schlüssel im Mietvertrag

In der Regel regelt der Mietvertrag die Anzahl der Schlüssel, die dem Mieter für die Wohnung und das Haus zur Verfügung stehen. Gemäß der Rechtsprechung hat jeder Mieter das Recht auf mindestens zwei Wohnungsschlüssel. Dies gilt auch dann, wenn nur eine Person in der Wohnung lebt. Dabei werden Kinder als zählbare Bewohner berücksichtigt, zumindest wenn es sich um ältere schulpflichtige Kinder handelt. Darüber hinaus müssen zusätzliche Schlüssel für Bereiche wie den Briefkasten oder den Keller nicht zwingend ausgehändigt werden. Es reicht aus, wenn jeweils zwei dieser Schlüssel vorhanden sind.

Vermieter darf keine Schlüssel zurückhalten

Unabhängig von der Anzahl der Bewohner darf der Vermieter keine Schlüssel zurückhalten, die im Mietvertrag vorgesehen sind. Selbst wenn sich die Wohnverhältnisse ändern und beispielsweise eine WG zu einer Einzelperson wird, hat der Vermieter kein Recht, stillschweigend Schlüssel einzubehalten. Wichtig zu beachten ist, dass der Vermieter die Wohnung ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht betreten darf, da dies als Hausfriedensbruch gilt.

Nachmachen von Schlüsseln

Mieter haben das Recht, zusätzliche Schlüssel nachmachen zu lassen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein solches Interesse könnte beispielsweise darin bestehen, einen Schlüssel für den Pflegedienst oder einen Nachbarn anzufertigen. In der Regel kann der Vermieter diesem Wunsch nicht widersprechen, und Streitigkeiten in dieser Angelegenheit werden oft zugunsten der Mieter entschieden. Es empfiehlt sich aber, den Vermieter über die Nachfertigung zu informieren. Insbesondere in Gebäuden mit einer Schließanlage ist die Information des Vermieters notwendig, da nur er oder die Hausverwaltung die sogenannte Schlüsselkarte besitzt, die für die Herstellung zusätzlicher Schlüssel erforderlich ist.

Kosten und Rückgabe der Schlüssel

Die Kosten für das Nachmachen von Schlüsseln trägt der Mieter. Dies gilt sowohl für die Originalschlüssel als auch für nachgemachte Schlüssel. Bei Auszug müssen sämtliche Schlüssel, einschließlich der nachgemachten, an den Vermieter zurückgegeben werden. In einigen Fällen kann der Mieter den Vermieter dazu bewegen, die Kosten für die Schlüssel zu erstatten, aber der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet. Wenn der Vermieter die Schlüssel nicht erhalten soll, müssen sie in seiner Gegenwart zerstört werden.

Sicherheitsaspekte und Schließanlagen

Die Verwendung von Schlüsselkarten oder Schlüsselsystemen ermöglicht es, die Anzahl der ausgegebenen Schlüssel nachzuvollziehen. Dies ist besonders wichtig für das Sicherheitsgefühl der Mieter, da niemand möchte, dass frühere Bewohner noch Zugang zur Wohnung haben. In Gebäuden mit einfachen Türschlössern kann es sinnvoll sein, das Schloss nach dem Einzug auszutauschen. Dies ist ein Recht des Mieters, jedoch müssen die Kosten hierfür selbst getragen werden. Beim Auszug muss der alte Schließzylinder wieder eingebaut werden.

Schlüssel bei Freunden oder Nachbarn deponieren

Mieter dürfen Schlüssel jederzeit bei vertrauenswürdigen Freunden oder Nachbarn hinterlegen, sei es für das Blumengießen im Urlaub oder für den Fall, dass sie sich ausgesperrt haben. Dies ist jedoch auch eine Pflicht des Mieters, da er dafür sorgen muss, dass die Wohnung keinen Schaden nimmt. Im Falle eines Notfalls, wie einem Wasserrohrbruch, sollten Mieter für den Vermieter erreichbar sein oder ihn darüber informieren, wo der Schlüssel hinterlegt ist. Einige Mieter denken darüber nach, dem Vermieter einen Schlüssel zu überlassen, um für derartige Notfälle gerüstet zu sein. Allerdings ist generell davon abzuraten, dies zu tun. Falls dennoch ein Schlüssel übergeben wird, sollte dies in einem versiegelten Umschlag erfolgen, um die Privatsphäre des Mieters zu wahren.

Verlorene oder gestohlene Schlüssel

Verlorene oder gestohlene Schlüssel können zu unangenehmen Situationen führen, insbesondere in Gebäuden mit Schließanlagen. Wenn die Adresse, zu der der Schlüssel gehört, identifizierbar ist, etwa durch den Verlust eines Geldbeutels mit Personalausweis oder eine Adressangabe im Schlüsseletui, muss der Mieter die Kosten für eine neue Schließanlage übernehmen. Einige Haftpflichtversicherungen können in solchen Fällen einspringen, während andere eine separate Schlüsselversicherung erfordern.

Foto(s): Bild von Schluesseldienst auf Pixabay

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