Kabel-TV ab Juli 2024: Wann müssen Mieter handeln?

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Nach bisheriger Rechtslage sind Mieter dazu verpflichtet, Gebühren für das Kabelfernsehen zu entrichten, wenn ihre Vermieter hierzu aufforderten. Das galt bisher auch dann, wenn Mieter das Kabelfernsehen gar nicht nutzten. Ab dem 01. Juli 2024 ändert sich diese Regelung. In diesem Artikel erfahren Mieter, was sie ab dem Eintritt der Rechtsänderung zu beachten haben und wie sie sich gegen ungerechtfertigte Forderungen der Vermieter wehren können.

Millionen Mieter müssen neue Verträge schließen

Ab dem 01.07.2024 müssen etliche Mieter in Deutschland neue Verträge mit Anbietern abschließen, wenn sie in ihren Wohnungen weiterhin Fernsehdienste nutzen wollen. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist können Vermieter die Kosten für den TV-Empfang nicht mehr auf die Nebenkosten und damit nicht mehr auf den Mieter umlegen. Schätzungen zufolge sind hiervon rund zwölf Millionen Mieter in Deutschland betroffen, die bisher vom sogenannten "Nebenkostenprivileg" profitiert haben. Dieses Privileg wurde ursprünglich in den 1980er Jahren eingeführt und läuft aufgrund der Gesetzesänderung nunmehr aus. Mieter, die keinen extra Vertrag für die Nutzung von Kabelfernsehen abschließen wollen, können auch über Internet das Fernsehangebot nutzen. Hierfür gibt es zahlreiche Streaming-Anbieter, die auch Internetfernsehen anbieten.

Kabelanbieter befürchten Kundenverlust

Mit der Änderung fällt die mietrechtliche Zahlungspflicht der Mieter für TV-Kabelanschlüsse weg. Viele nutzen ohnehin bereits kostenpflichtige Streaming-Dienste, deren Angebote in der Regel auch das Internetfernsehen enthalten. Ab Juli 2024 können Mieter somit endlich die Doppelzahlung für Fernsehen vermeiden, weil sie nicht mehr gezwungen werden können, für einen ungenutzten TV-Kabelanschluss zu bezahlen. Es ist davon auszugehen, dass die großen Kabelanbieter sich deswegen auf mögliche Kundenverluste vorbereiten müssen. Viele Mieter werden wahrscheinlich andere alternative Übertragungsmöglichkeiten für das Fernsehen nutzen, die noch mehr Optionen umfassen als das reine Fernsehen.

Mieterhöhung für Fortsetzung des Kabelanschlusses: Mieter müssen nicht zustimmen

Viele Mieter erhalten derzeit Post von ihrem Vermieter, in der ihnen erklärt wird, dass die TV-Kabelgebühren ab dem 01.07.2024 wegfallen. Vermieter bieten vielen Mietern an, sie weiterhin mit Fernsehen über den Haus-Kabelanschluss zu versorgen. Die Vermieter verlangen hierfür jedoch häufig, dass der Mieter einer Erhöhung der Grundmiete um den bisherigen Betriebskostenanteil für Kabelgebühren zustimmt. Zum Teil wird den Mietern direkt ein entsprechendes Zustimmungsformular beigefügt. Viele Mieter fragen sich, ob sie dieser Erhöhung zustimmen müssen.

Die Antwort hierauf lautet ganz klar: nein. Das Recht der Vermieter zur Betriebskostenumlage für TV-Kabelgebühren endet per Gesetz automatisch mit Ablauf des 30.06.2024. Mieter sind generell nicht dazu verpflichtet, dem Angebot ihrer Vermieter für eine Fortsetzung der Kabelanschluss-Versorgung zuzustimmen. Mieter können solche Informationsschreiben von Vermietern einfach unbeantwortet lassen, wenn sie nicht an einer Fortsetzung über den Hausanschluss interessiert sind. Eine Zustimmung zur Erhöhung der Grundmiete sollte zudem reiflich überlegt sein, da sich Mieter hiervon nicht einfach so wieder lösen könnten. Dies wäre vor allem dann ein Problem, wenn Mieter es sich später anders überlegen und sich doch für einen anderen TV-Anbieter entscheiden möchten. Dann stünden Mieter erneut vor einer Doppelzahlung, die sie nicht einfach so wieder beseitigen können.

Wird der TV-Kabelanschluss nicht fortgesetzt, wird dieser von den Anbietern nach und nach stillgelegt und den Mietern entstehen hierfür keine Kosten mehr über die Betriebskostenumlage. Wer weiterhin Fernsehen konsumieren möchte, muss einen eigenen Kabelvertrag abschließen oder einen alternativen Übertragungsweg über Internet mit zahlreichen Optionen buchen.

Im Zweifelsfall: Anwaltliche Beratung einholen

Haben Mieter Zweifel darüber, ob und wie sie auf Schreiben oder Aufforderungen Ihrer Vermieter reagieren müssen, sollte vorab anwaltliche Beratung eingeholt werden. So können Mieter sicherstellen, dass sie keine rechtlich und finanziell nachteiligen Erklärungen abgeben.

Foto(s): @AlexAntropov86 by pixabay


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