Darf ich mein verblasstes Autokennzeichen selbst ausbessern?

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Jeder kennt es aus eigener Erfahrung oder hat verblasste, kaum lesbare Autokennzeichen zumindest schon auf den Straßen gesehen. Doch was ist zu tun, wenn die Buchstaben oder Zahlen nicht mehr gut lesbar sind? Darf man die schwarzen Linien selbst nachzeichnen oder muss man sich ein neues Schild anfertigen lassen?

Schaut man in das Gesetz, findet sich in § 10 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) die Vorgabe, dass die Buchstaben und Zahlen mit schwarzer Beschriftung auf weißem, schwarz gerandeten Grund aufzubringen sind. Ob das Nachzeichnen mit einem schwarzen Stift erlaubt ist oder nicht, steht nicht ausdrücklich im Gesetz.

Allerdings ordnet § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz) unter dem Titel „Kennzeichenmissbrauch“ eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe an, wenn das an einem Kraftfahrzeug angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt wird. Wer also mit einem Stift die Buchstaben oder Zahlen auf dem Kennzeichen nachzeichnet oder sie mit schwarzer Farbe lackiert oder selbst eine Folie aufbringt, muss mit einer Strafe rechnen. Diese Veränderung des Kennzeichens und insbesondere auch das Fahren mit einem Kraftfahrzeug, dessen Kennzeichen verändert wurde, kann im schlimmsten Fall als Kennzeichenmissbrauch und sogar Urkundenfälschung (§ 267 StGB) gewertet werden.

Warum das Gesetz in diesem Fall so streng ist, liegt daran, dass einem amtlichen Kennzeichen wichtige Funktionen im Rechtsverkehr zukommen. Sobald es an dem dazugehörigen Auto angebracht ist, hat es eine Beweis- und Garantiefunktion. An Kraftfahrzeugen angebrachte Kennzeichenschilder sind also sogenannte Beweiszeichen, die die Erklärung enthalten, dass das betreffende Fahrzeug für den im Fahrzeugregister eingetragenen Halter zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, auf die Echtheit des Kennzeichens vertrauen zu können, weshalb selbst vorgenommene Veränderungen nicht hingenommen werden können. Zu empfehlen ist daher, ein neues Schild anfertigen zu lassen, wenn die Buchstaben und Zahlen in dem Maße verblasst sind, dass sie nicht mehr gut lesbar sind.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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