Das Beratungsgespräch in der Bank - Eine Einschätzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Bislang ist es in der Tat eine enorme Schwierigkeit, der Bank Fehlleistungen hinsichtlich der erfolgten Beratung nachzuweisen. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der potentielle Bankkunde  bereits im Vorfeld weiß, auf welche Eventualitäten er sich einzustellen hat.

Der Bankkunde kann recht frühzeitig erkennen, inwieweit der Berater wirklich nur sein "Bestes" will. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sich der Berater bereit erklärt, ein Beratungsprotokoll zu fertigen und dieses im Anschluss dann auch unterzeichnet. Weigert sich der Berater dahingehend, so sollten erste Zweifel an der Seriosität aufkeimen. Berater, die sich durchweg auf dem Boden der Lauterkeit bewegen, sollten auch nichts zu verbergen haben. Es sollte nicht allgemeiner Usus werden, zu jedem Gespräch einen Zeugen mitbringen zu müssen. Die Rechtsprechung ist in diesen Punkten bislang noch recht anlegerfeindlich ausgestaltet. 

Sofern sich der Kunde beispielsweise auf dem Terrain der Anlagemöglichkeiten nicht auskennt und die entsprechenden Risiken auch nicht abschätzen kann, sollte er sich bereits im Vorfeld objektiv beraten lassen. Vermeintlich risikofreie Anlage Produkte können sich auch in der Folgezeit als echte Mogelpackung entpuppen. Darauf wird man sich einstellen müssen. Aber auch erfahrene Anleger tappen bisweilen in die Falle, da die Komplexität des Kapitalmarktwesens kaum mehr ordentlich zu erfassen ist.

Der Kunde sollte abschätzen können, wie sein Anlagebedarf gestrickt ist und welche Lösungen angeboten werden. Mit diesbezüglichen Informationen in der Hand, könnte bei einem Beratungsgespräch zumindest annähernd Waffengleichheit bestehen.

Sascha Förthner

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sascha Förthner

Beiträge zum Thema