Dieselkauf widerrufen (Volkswagen Bank, Ford Bank, Audi Bank, Mercedes Bank, BMW Bank u.a.).

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Dieselkauf widerrufen (Volkswagen Bank, Ford Bank, Audi Bank, Mercedes Bank, BMW Bank u. a.).

Wer sich in den vergangenen Jahren einen Diesel zugelegt hat, kann ihn aufgrund von Vertragsfehlern in dem Kreditvertrag häufig wieder zurückgeben. Dies betrifft Käufer, die ihren Wagen nach dem 10.06.2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben. Über Jahre hinweg haben Auto-Banken in vielen Fällen falsch über das Widerrufsrecht informiert und Darlehens-/Leasingverträge, welche nicht der jeweiligen Rechtslage entsprochen haben, mit ihren Kunden abgeschlossen. Die Folge: Betroffene Verträge lassen sich widerrufen. In vier Fällen haben Gerichte in diesem Sinnen entschieden, zuletzt das Landgericht München (29 O 14138/17).

Der Widerruf des Autokredits wegen Fehlern im Darlehensvertrag ist eine elegante Lösung, wenn Diesel-Käufer ihr Fahrzeug, z. B. wegen drohender Fahrverbote und einem hohen Wertverlust, wieder loswerden wollen.

Geht der Widerruf durch, bekommt der Händler das Auto und der Käufer sein Geld zurück.

Zumindest für Verträge, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, besteht zudem die hohe Wahrscheinlichkeit, dem Händler/der Auto-Bank noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu schulden.

Der Darlehensdienst sollte nur noch vorbehaltlich des erklärten Widerrufs erfolgen.

Den Widerruf des Vertrages senden die Autobesitzer an die Auto-Bank.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht steht für Ihre Interessenvertretung gegenüber den Auto-Banken zur Verfügung. Rufen Sie uns an!


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