Das Finanzamt erkennt außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung nicht an. Was ist zu tun?

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1. Einführung 

Das deutsche Einkommensteuergesetz (EStG) sieht in den §§33 bis 33b die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen vor. 

Diese Regelungen dienen dazu, Steuerpflichtige in besonderen finanziellen Belastungssituationen zu entlasten. Sie erkennen an, dass bestimmte Lebenssituationen mit außergewöhnlichen Kosten verbunden sind, die über das übliche Maß der privaten Lebensführung hinausgehen und daher steuerlich berücksichtigt werden sollten.

Außergewöhnliche Belastungen können somit aus steuerrechtliches "Regulativ" betrachtet werden.


2. Was sind außergewöhnliche Belastungen und welchen Zweck verfolgen diese im Einkommensteuerrecht?

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig und in einem Umfang entstehen, der die übliche Belastung der entsprechenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse deutlich übersteigt. 

Der Gesetzgeber erkennt an, dass solche Belastungen das steuerlich relevante Einkommen mindern sollten, um eine gerechte Besteuerung zu gewährleisten. 

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass außergewöhnliche Lebensumstände nicht zu einer unverhältnismäßigen steuerlichen Belastung führen.

Die steuerliche Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen erfolgt in der Ermittlungsstufe des Gesamtbetrages der Einkünfte. Dies bedeutet, dass außergewöhnliche Belastungen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden, nachdem alle Einkünfte ermittelt und etwaige Sonderausgaben oder andere Abzüge berücksichtigt wurden.


3. Welche Arten von außergewöhnlichen Belastungen gibt es?

Im Einkommensteuergesetz finden sich folgende gesetzliche Regelungen bzgl. außergewöhnlicher Belastungen.

a.Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG):

§ 33 EStG regelt die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig und in einem höheren Maße als der überwiegenden Mehrheit der Steuerzahler mit ähnlichem Einkommen, Vermögen und Familienstand entstehen. Diese Kosten müssen außergewöhnlich sein, das heißt, sie fallen nicht regelmäßig an und sind nicht durch die üblichen Freibeträge oder Pauschalen abgedeckt.

Zu den typischen Beispielen für solche Belastungen zählen etwa hohe Krankheitskosten, Kosten für eine Behinderung, Pflegekosten oder auch Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Eigentum durch Naturkatastrophen. Wichtig ist, dass diese Kosten nachweislich notwendig und angemessen sind. Der Steuerpflichtige muss belegen können, dass er sich diesen Ausgaben nicht entziehen konnte und dass sie einen bestimmten, individuell berechneten Betrag – die sogenannte zumutbare Belastung – übersteigen. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder des Steuerpflichtigen ab.

b. Der Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a Abs. 1 EStG): 

Der Unterhaltshöchstbetrag gemäß § 33a Abs. 1 EStG ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Einkommensteuergesetzes, der Steuerpflichtigen die Möglichkeit bietet, Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen steuerlich geltend zu machen. Dieser Paragraph zielt darauf ab, finanzielle Unterstützung für Angehörige oder andere bedürftige Personen steuerlich zu berücksichtigen und somit die finanzielle Belastung des Unterstützenden zu mindern.

Kernaspekte des Unterhaltshöchstbetrags:

Wer kann Unterhaltsleistungen absetzen?

Steuerpflichtige, die Unterhalt an eine bedürftige Person zahlen, können diese Zahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Die bedürftige Person muss dabei in der Regel außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen leben.

Bedürftigkeit der unterstützten Person:

Ein wesentliches Kriterium für die Anwendung des § 33a Abs. 1 EStG ist die Bedürftigkeit der unterstützten Person. Dies bedeutet, dass die Person nicht in der Lage sein darf, sich selbst zu unterhalten, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Ausbildung.

Höhe des Unterhaltshöchstbetrags:

Der Höchstbetrag, der für Unterhaltsleistungen abgezogen werden kann, wird jährlich angepasst. Dieser Betrag soll die finanzielle Belastung des Unterstützenden mindern, ohne dabei eine vollständige steuerliche Entlastung zu bieten. Es ist wichtig zu beachten, dass nur der Teil der Unterhaltsleistungen abzugsfähig ist, der die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person übersteigt.

Nachweis der Unterhaltsleistungen:

Für die steuerliche Geltendmachung ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass die Unterhaltszahlungen tatsächlich geleistet wurden. Dies kann durch Überweisungsbelege, Quittungen oder ähnliche Dokumente erfolgen.

Besonderheiten und Einschränkungen:

Es gibt bestimmte Einschränkungen und Besonderheiten, die bei der Inanspruchnahme des Unterhaltshöchstbetrags zu beachten sind. Beispielsweise können Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Personen unter bestimmten Umständen anders behandelt werden.

c. Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 EStG):

Der Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist eine wichtige steuerliche Vorschrift in Deutschland, die Eltern oder Erziehungsberechtigten eine finanzielle Erleichterung bietet, wenn sie Kinder haben, die sich in Ausbildung befinden. Dieser Freibetrag zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Eltern während der Ausbildungsphase ihrer Kinder zu verringern.

Wesentliche Aspekte des Ausbildungsfreibetrags:

Zweck des Freibetrags:

Der Ausbildungsfreibetrag dient dazu, Eltern bei den zusätzlichen Kosten zu unterstützen, die durch die Ausbildung ihrer Kinder entstehen. Dies kann beispielsweise die Kosten für Schulbücher, Lernmaterialien, Fahrtkosten oder Unterkunft umfassen, wenn das Kind für die Ausbildung nicht zu Hause wohnen kann.

Höhe des Freibetrags:

Der Ausbildungsfreibetrag wird jährlich festgelegt und kann sich ändern. Er wird pro Kind und Jahr gewährt und ist unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Dieser Pauschalbetrag soll die steuerliche Belastung der Eltern mindern, ohne dass einzelne Ausbildungskosten nachgewiesen werden müssen.

Voraussetzungen für den Freibetrag:

Um den Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, muss das Kind für das es beantragt wird, in einer Ausbildung sein. Dies umfasst sowohl schulische als auch berufliche Ausbildungen. Zudem muss das Kind zu Beginn des Kalenderjahres unter 25 Jahre alt sein, es sei denn, die Ausbildung wurde durch Wehr- oder Zivildienst verzögert.

Berücksichtigung des Kindeswohnsitzes:

Eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrags ist, dass das Kind während der Ausbildung außerhalb des Elternhauses wohnt. Der Freibetrag soll insbesondere die zusätzlichen Kosten abdecken, die durch eine auswärtige Unterbringung entstehen.

Antragstellung und Nachweise:

Der Ausbildungsfreibetrag muss in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Obwohl keine detaillierten Nachweise über die entstandenen Kosten erforderlich sind, sollten Eltern in der Lage sein, die Ausbildungssituation des Kindes zu belegen.

d. Die Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Pflegepersonen (§ 33b EStG): 

Der § 33b EStG regelt die Gewährung von Pauschbeträgen für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen in Deutschland. Diese steuerliche Vorschrift zielt darauf ab, die besonderen finanziellen Belastungen dieser Personengruppen anzuerkennen und steuerlich zu berücksichtigen.

Wesentliche Aspekte der Pauschbeträge nach § 33b EStG:

Pauschbeträge für behinderte Menschen:

Menschen mit einer Behinderung können einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen, dessen Höhe sich nach dem Grad der Behinderung richtet. Dieser Pauschbetrag soll die zusätzlichen Kosten abdecken, die durch die Behinderung entstehen, wie beispielsweise für Hilfsmittel, Fahrtkosten oder pflegebedingte Aufwendungen. Der Grad der Behinderung wird in der Regel durch das Versorgungsamt festgestellt.

Pauschbeträge für Hinterbliebene:

Hinterbliebene, also Personen, die ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner verloren haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Pauschbetrag geltend machen. Dieser soll die finanzielle Belastung nach dem Verlust des Partners etwas abmildern.

Pauschbeträge für Pflegepersonen:

Pflegepersonen, die eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in ihrem Haushalt oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person pflegen, können ebenfalls einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Dieser Betrag soll die finanziellen und persönlichen Belastungen, die mit der Pflege verbunden sind, teilweise ausgleichen.

Voraussetzungen und Nachweise:

Für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Beispielsweise muss der Grad der Behinderung oder die Pflegestufe offiziell anerkannt sein. In der Regel sind entsprechende Bescheide oder Nachweise vorzulegen.

Antragstellung und steuerliche Behandlung:

Die Pauschbeträge müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sie werden als Freibeträge behandelt, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Es ist dabei nicht erforderlich, einzelne Aufwendungen nachzuweisen, da es sich um Pauschalbeträge handelt.

e. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG):

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist eine wichtige steuerliche Vorschrift in Deutschland, die darauf abzielt, Alleinerziehende finanziell zu unterstützen. Dieser Entlastungsbetrag berücksichtigt die besonderen Herausforderungen, mit denen Alleinerziehende konfrontiert sind, und bietet eine steuerliche Erleichterung, um ihre finanzielle Belastung zu verringern.

Wesentliche Aspekte des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende:

Zweck des Entlastungsbetrags:

Der Entlastungsbetrag soll die finanzielle Belastung von Alleinerziehenden anerkennen und mildern. Alleinerziehende stehen oft vor besonderen Herausforderungen, da sie die Verantwortung für die Erziehung und den Unterhalt ihrer Kinder allein tragen, was oft mit erhöhten Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden ist.

Höhe des Entlastungsbetrags:

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird jährlich festgelegt und kann sich ändern. Er wird als Freibetrag gewährt, der das zu versteuernde Einkommen des Alleinerziehenden mindert. Dieser Betrag wird zusätzlich zu anderen Freibeträgen und Pauschalen gewährt.

Voraussetzungen für den Anspruch:

Um den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können, muss der Steuerpflichtige alleinerziehend sein. Das bedeutet, dass er oder sie nicht mit einer anderen erwachsenen Person, die Einkünfte erzielt, in einem Haushalt lebt. Zudem muss mindestens ein Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht, im Haushalt des Alleinerziehenden leben.

Antragstellung und Nachweise:

Der Entlastungsbetrag muss in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Steuerpflichtige muss nachweisen können, dass er oder sie die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllt, insbesondere die Alleinerziehung und das Vorhandensein eines Kindes im Haushalt.

Besonderheiten und Einschränkungen:

Es gibt bestimmte Einschränkungen für den Entlastungsbetrag. Beispielsweise kann der Betrag nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Alleinerziehende mit einer anderen Person, die Einkünfte hat, in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, auch wenn diese Person nicht der andere Elternteil des Kindes ist.


4. Vorgehen bei Nichtanerkennung außergewöhnlicher Belastungen durch das Finanzamt

Wenn das Finanzamt außergewöhnliche Belastungen oder andere steuerliche Abzüge nicht anerkennt, gibt es spezifische Schritte, die Steuerpflichtige unternehmen können, um ihre Rechte zu wahren und eine Überprüfung des Steuerbescheids zu erreichen. Hier ist ein detaillierter Überblick über das Vorgehen bei Nichtanerkennung durch das Finanzamt:

  1. Prüfung des Steuerbescheids: Zunächst sollte der Steuerbescheid sorgfältig geprüft werden. Oftmals liefert das Finanzamt eine Begründung für die Nichtanerkennung bestimmter Ausgaben. Diese Begründung gibt Aufschluss darüber, warum die Ausgaben abgelehnt wurden und kann als Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen dienen.
  2. Einspruch einlegen: Wenn man der Meinung ist, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden und sollte klar und deutlich formulieren, gegen welche Teile des Bescheids Einspruch erhoben wird und warum.
  3. Nachreichung von Unterlagen und Belegen:Oftmals wird die Nichtanerkennung auf fehlende oder unzureichende Belege zurückgeführt. In solchen Fällen sollten alle relevanten Unterlagen und Nachweise, die die Ausgaben belegen, nachgereicht werden. Dazu gehören Rechnungen, ärztliche Atteste, Bestätigungen über außergewöhnliche Umstände usw.
  4. Ausführliche Darlegung des Sachverhalts: Neben den Belegen ist es wichtig, den Sachverhalt ausführlich und verständlich darzulegen. Dies beinhaltet eine Erklärung, warum die Ausgaben notwendig und angemessen waren und wie sie sich von normalen Lebenshaltungskosten unterscheiden.
  5. Hinzuziehung eines fachkundigen Rechtsanwalts: In komplexen Fällen oder wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater oder einen auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Diese Fachleute können dabei helfen, den Fall zu bewerten, zusätzliche Argumente zu liefern und gegebenenfalls bei weiteren rechtlichen Schritten zu unterstützen.
  6. Klage vor dem Finanzgericht: Wird der Einspruch vom Finanzamt abgelehnt und bleibt man weiterhin bei der Auffassung, im Recht zu sein, besteht die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht einzureichen. Dies sollte jedoch als letzte Option betrachtet werden, da es mit weiteren Kosten und Aufwand verbunden ist.
  7. Fristen beachten:Es ist wichtig, alle relevanten Fristen einzuhalten, insbesondere die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid. Versäumte Fristen können dazu führen, dass man sein Recht auf Einspruch verliert.

5. Fazit

Die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen im Einkommensteuerrecht ist ein wichtiger Mechanismus, um Steuerpflichtige in besonderen Lebenslagen zu unterstützen. 

Bei Nichtanerkennung durch das Finanzamt ist es entscheidend, rechtzeitig und fundiert zu reagieren. 

Wegen der Komplexität der rechtlichen Materie ist das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Steuerrecht anzuraten.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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