Das Insolvenzrecht - Eine Chance für Schuldner

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Gemäß einer wissenschaftlichen Studie sind in Deutschland 3,4 Millionen Haushalte von Überschuldung betroffen, d.h. es ist Ihnen nicht möglich, ihre Schulden in einem überschaubaren Zeitraum unter Einsatz vorhandenen Vermögens und freien Einkommens zu bezahlen, ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefährden.

Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen die Möglichkeiten der Insolvenzordnung für den Normalbürger aufzeigen, um die Folgen einer eingetretenen oder drohenden Überschuldung zu mindern.

 
Welche Möglichkeiten bietet das Insolvenzrecht für den Verbraucher? 

Die Insolvenzordnung will jedem, der trotz redlichen Bemühens wirtschaftlich gescheitert ist, nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs, ohne belastende Schulden, ermöglichen. Das Ziel des Verfahrens für den zahlungsunfähigen Schuldner ist der vollständige Erlass aller Schulden, auch und gerade für den Fall, dass durch Ratenzahlungen der Schuldenberg nicht abgetragen werden kann.

Um zur sog. Restschuldbefreiung, d.h. dem vollständigen Erlass der Schulden, zu gelangen muss zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern durchgeführt werden. Unterstützung bei der Durchführung dieses unerlässlichen Schrittes erfolgt durch geeignete Stellen, welche zwingend ggf. auch das Scheitern dieses Versuchs bescheinigen müssen. 

 
Wer hilft bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens? 

Geeignete Personen für die Beratung sind aufgrund ihres Berufes Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Ferner besteht die Möglichkeit der Beratung bei einer anerkannten Schuldenberatungsstelle.

Erst nachdem dieser Versuch gescheitert ist, schließt sich das gerichtliche Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung an.

 
Welche Vorteile bietet die anwaltliche Beratung? 

Die Beauftragung eines Anwalts ist im Gegensatz zur staatlich anerkannten Schuldenbereinigungsstelle zwar kostenpflichtig, allerdings ist der Vorteil anwaltlicher Beratung, dass der Anwalt sofort und schnell handelt und zudem jede gegen den Schuldner gerichtete Forderung auf Berechtigung und Verjährung prüfen kann. Weiterhin bietet die anwaltliche Tätigkeit in diesem Stadium schon aufgrund der standesrechtlichen Vorschriften die Gewähr für die Seriosität der Schuldenbereinigung. Dies stellt angesichts der zahlreichen „schwarzen Schafe“ in diesem Bereich einen erheblichen Vorteil dar. Schließlich kann der Anwalt auch Ansprüche des Schuldners prüfen und geltend machen. Private Schuldenberater versprechen zwar ebenso eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung, allerdings sollte man hierbei beachten, dass zur Bescheinigung des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs weitere Kosten einer geeigneten Person anfallen.

 
Fazit:

Mit der Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz und der anschließenden Restschuldbefreiung kann auch der Normalbürger nach Ablauf der Wohlverhaltensphase mit dem Erlass seiner Schulden rechnen. Insoweit gibt es auch bei scheinbar erdrückender Schuldenlast eine Perspektive für ein Leben ohne Schulden.



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