Das richtige Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

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Die Durchsuchung der eigenen Wohnung ist ein belastender und stressiger Moment. Dennoch sollte man sich ruhig und besonnen verhalten. Sollte eine Durchsuchung bei Ihnen stattfinden, ist es wichtig sofort anwaltliche Hilfe zu suchen und die folgenden Verhaltensregeln zu beachten:


1. Bewahren Sie Ruhe 

Leisten Sie keinen aktiven Widerstand. Lassen Sie sich nicht nervös machen oder einschüchtern. Vernichten/Löschen Sie keine Unterlagen.


2. Dulden Sie lediglich die Durchsuchung

Sie müssen nicht aktiv an der Durchsuchung mitwirken. Sie sind lediglich zur Duldung verpflichtet! Unter Umständen kann eine Mitwirkung die Durchsuchung jedoch beschleunigen und die Beamten davon abhalten die übrigen Räume zu durchsuchen.


3. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen

Ist der Beschluss älter als 6 Monate? Dann ist die Durchsuchung unzulässig. Erkundigen Sie sich wer wegen welcher Tat beschuldigt wird und wo genau (in welchem Raum) wonach genau gesucht werden soll.


4. Kein Durchsuchungsbeschluss?

Wenn es keinen Durchsuchungsbeschluss gibt, lassen Sie sich erklären und schriftlich dokumentieren:

  • welche Gründe und Ziele es für die Durchsuchung gibt

  • warum es keinen richterlichen Beschluss gibt sowie

  • ob und warum „Gefahr im Verzug“ liegt


5. Dienstausweis des leitenden Beamten

Lassen Sie sich den Dienstausweis des leitenden Beamten zeigen. Notieren Sie Name und Behörde.


6. Informieren Sie sofort telefonisch Ihren Anwalt

 Dieses Telefonat darf Ihnen nicht verweigert werden. Achten Sie darauf, die Nummer selbst zu wählen, manchmal behaupten Beamte, der gewünschte Anwalt sei unerreichbar. Bitten Sie darum, die Durchsuchung bis zum Eintreffen des Anwalts zu unterbrechen.


7. In der Zwischenzeit: 

Machen Sie ohne Anwalt keine Angaben zum Tatvorwurf und lassen Sie sich nicht in harmlose Gespräche verwickeln. Schweigen macht nicht verdächtig und ist kein Schuldeingeständnis. Alles, was Sie zum Sachverhalt sagen, kann u.U. negative Auswirkungen für Sie haben. Dabei ist es egal, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Sie müssen lediglich die in Ihrem Personalausweis enthaltenen Daten nennen. Auch Ihre Familienmitglieder und/oder Mitarbeiter sollen und müssen keine Aussage machen.


8. Ziehen Sie Zeugen hinzu

Ziehen Sie möglichst eine Person Ihres Vertrauens als Zeugen hinzu.


9. Geben Sie die Unterlagen nicht freiwillig heraus.

Bestehen Sie auf eine förmliche Beschlagnahme. Wenn Sie die Unterlagen freiwillig herausgeben, können Sie später keine Rechtsmittel gegen die Durchsuchung und Sicherstellung geltend machen. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass in dem Durchsuchungsprotokoll – gelbe Durchschrift – die richtigen Stellen angekreuzt sind!


10. Kopie des Durchsuchungsberichts bzw. des Sicherstellungsprotokolls 

Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsberichts bzw. des Sicherstellungsprotokolls geben! Achten Sie darauf, dass die Liste der Gegenstände, die mitgenommen werden sollen, vollständig ist. Sie haben Anspruch auf ein detailliertes Verzeichnis der sichergestellten bzw. beschlagnahmten Unterlagen.


Hinweis:

Rechtliche Sachverhalte können immer nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Informationen eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Informationen in diesem Beitrag dienen lediglich der Orientierung. Andere Sachverhalte können möglicherweise zu einer von diesen Informationen abweichenden rechtlichen Einschätzung führen. Aus diesem Grund wird trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Gewähr für die Aktualität, die Vollständigkeit oder die Korrektheit dieser Informationen übernommen.

Sie können bei allen strafrechtlichen Fragen gern unverbindlich Kontakt zu meiner Kanzlei aufnehmen.

Rechtsanwältin Peters


Foto(s): https://stock.adobe.com/de/400139247

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