Das Verlobten-Visum: Einwandern aufgrund Verlobung mit einem US-Amerikaner

  • 3 Minuten Lesezeit

Es besteht die Möglichkeit, aufgrund einer Verlobung mit einem US-amerikanischen Staatsbürger in die USA auszuwandern. Dieses sog. K1 Visum berechtigt in die USA einzureisen, innerhalb von 90 Tagen den US Partner-/in zu heiraten und dann die Green Card (dauerhafte Aufenthaltserlaubnis) zu beantragen.

Zum Prozedere / Gebühren:

Zunächst muss ein Verlobten-Antrag in den USA gestellt werden. Die Gebühren betragen derzeit 535 $.

Nach Bewilligung wird das Visum beim zuständigen Konsulat beantragt, Gebühren derzeit 240 $. Der ausländische Verlobte muss zu einem Interview beim US Konsulat erscheinen. Im Vorfeld muss er/sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, die zwischen 300 und 600 € kosten kann. Der Arzt sendet das Untersuchungsergebnis separat an das U-Konsulat. Die Gültigkeit des Visums richtet sich nach der Gültigkeit des Arztberichtes und beträgt ab Untersuchung sechs Monate. Dies bedeutet, dass der Arztbesuch nicht zu früh erfolgen sollte. Wird der Arzt z. B. am 01.01.2019 aufgesucht, ist das Attest bis zum 01.07.2019 gültig. Wird das Visum erst am 01.03.2019 ausgestellt, wäre es nur noch bis zum 01.07.2019 gültig und man müsste bis zum 01.07.2019 das erste Mal in die USA einreisen. Daher gilt es, diese Punkte zu beachten und richtig zu planen.

Mit dem verlobten Visum kann der ausländische Verlobte als Nicht-Einwanderer in die Vereinigten Staaten einreisen, um seine US-amerikanische Verlobte zu heiraten. Das gilt auch für ein Kind (unverheiratet und unter 21 Jahre) des einwanderungswilligen, das seinen Elternteil mit einem sog. K-2 Visum begleiten darf.

Die Heirat muss innerhalb von 90 Tagen nach Einreise in die USA erfolgen. Hiernach muss ein Antrag auf Statusanpassung zu einem rechtmäßigen Aufenthalt gestellt werden, Gebühren derzeit ca. 1.300 $. Hierbei ist zu beachten, dass der US- Ehepartner über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und für seinen Ehepartner bürgen muss, die sog. Sponsoreneigenschaft. Die Höhe des vorzuweisenden Vermögens richtet sich nach dem Mindesteinkommen und speziell nach der Größe des Haushaltes.

Kann der Sponsor nicht selber die Summe vorzeigen, können Familienmitglieder oder Freunde und Bekannte zusätzlich bürgen. Voraussetzung ist, dass diese US-Amerikaner oder Green-Card-Inhaber über 18 Jahren mit Wohnsitz in den USA sind und Ihre US-Steuererklärungen für die letzten drei Jahre eingereicht haben.

Sind die Antragsteller zu diesem Zeitpunkt nicht schon länger als 2 Jahre verheiratet, wird zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre erteilt, sog. Conditional Resident Status. 90 Tage bevor sich die Erteilung der befristeten Aufenthaltserteilung zum zweiten Mal jährt (d. h. 90 Tage vor Ablauf der zwei Jahres Frist), muss man einen weiteren Antrag auf Erteilung der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis stellen. Dies nennt sich Removal of Conditions, Gebühr derzeit 680 $.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

Den Antrag kann jeder ledige oder geschiedene US-amerikanischer Staatsbürger einreichen. Die Verlobten müssen nachweisen, dass sie beabsichtigen, innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise Ihres Verlobten in die Vereinigten Staaten zu heiraten. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sie sich innerhalb von zwei Jahren unmittelbar vor der Antragstellung persönlich getroffen haben. Hiervon werden nur äußerst selten Ausnahmen gemacht. Es sollen Scheinehen und somit Missbrauch vermieden werden.

Wenn die Verlobten gemeinsame Kinder haben, ist es möglich, die US Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen und sodann einen US-Pass für diese Kinder zu beantragen. Hierfür gibt es verschiedene rechtliche Vorgaben, aber generell gilt, dass Kinder unter 18 Jahren sehr gute Chancen auf problemlose Bescheinigung Ihrer US-Staatsbürgerschaft haben. Siehe hierzu unseren Artikel Erwerb der US Staatsbürgerschaft für Kinder von US-Amerikanern.

Die Verfahrensdauer: 

Die Verfahrensdauer bis zum Erhalt der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis richtet sich danach, wie viele Anträge bei der Behörde eingehen. Der erste Antrag dauert derzeit ca. 5 bis 8 Monate, der zweite Antrag beim Konsulat in Frankfurt z. B. dauert auch 2 bis 5 Monate. Nach der Einreise in die USA kann sofort eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Diese ist gültig bis zur Erteilung der befristeten Aufenthaltserlaubnis, die dann selbst auch als Arbeitserlaubnis dient.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Attorney at Law Seniz Misirlioglu LL.M.

Beiträge zum Thema